Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

Damit ist die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mehrheitlich beschlossen.

 

Sie hat folgenden Wortlaut:

 

 

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2017

vom 28. November 2016

 

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2007 (GVBL. 2008 S. 1), nachfolgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom __.__.____,

Az. ____________  , hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

1.            im Ergebnishaushalt

      der Gesamtbetrag der Erträge auf                                                  (EH 10+21+25)     28.733.945 €

      der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                      (EH 19+22+26)     28.546.485 €

      der Jahresüberschuss auf                                                               (EH 31)                     187.460 €

 

2.            im Finanzhaushalt

      die ordentlichen Einzahlungen auf                                                   (FH 10+19)           26.255.747 €

      die ordentlichen Auszahlungen auf                                                  (FH 17+20)           25.273.142 €

      der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf                  (FH 22)                     982.605 €

 

      die außerordentlichen Einzahlungen auf                                         (FH 23)                                0 €

      die außerordentlichen Auszahlungen auf                                        (FH 24)                                0 €

      der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf         (FH 25)                                0 €

 

      die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf                             (FH 35)                  2.156.258 €

      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf                            (FH 42)                  3.329.266 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (FH 43)            -1.173.008 €

 

      die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf                         (FH 45+48+51)        1.074.303 €

      die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf                        (FH 46+49+52)           883.900 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf         (FH 54)     190.403 €

 

      der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf                   (FH 10+19+23+35+45+48+51)      29.486.308 €

      der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf                  (FH 17+20+24+42+46+49+52)      29.486.308 €

      die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf                                             0 €

 

 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist,

wird festgesetzt auf                                                                                                            1.074.303 €

 

 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 €.

 

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 €.

 

 

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

 

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf

 

  1. Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

      Betriebszweig Wasserversorgung                                                                                  66.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung                                                                         1.738.000 €

     

  1. Kredite zur Liquiditätssicherung

      Betriebszweig Wasserversorgung                                                                                100.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung                                                                            400.000 €           

  1. Verpflichtungsermächtigungen

      Betriebszweig Wasserversorgung                                                                                           0 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung                                                                                       0 €

     

darunter:

            Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen

            Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

            aufgenommen werden müssen                                                                                         0 €

 

 

§ 6

Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für wie folgt festgesetzt:

 

-     Grundsteuer A auf                                                                                                         300 v. H.

    

-     Grundsteuer B auf                                                                                                         365 v. H.

    

-     Gewerbesteuer auf                                                                                                        365 v. H.

 

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

 

-                      für den ersten Hund                                                                                                         84 €

 

-                      für den zweiten Hund                                                                                                     108 €

 

-                      für jeden weiteren Hund                                                                                                168 €

 

-                      für gefährliche Hunde                                                                                                    564 €

 

 

§ 7

Gebühren und Beiträge

 

Die Sätze für den Fremdenverkehrsbeitrag (§ 12 des Kommunalabgabengesetzes) werden wie folgt festgesetzt:

 

Fremdenverkehrsbeitrag für alle Ortsbezirke

 

Der Zuschlag vom Gewerbeertrag beträgt:

 

-          in Gruppe I                                                                                                                         1,35 %

 

-          in Gruppe II                                                                                                                        0,95 %

 

-          in Gruppe III                                                                                                                       0,67 %

 

-          in Gruppe IV                                                                                                                      0,54 %

 

-          in Gruppe V                                                                                                                       0,40 %

 

a)            Pflichtige in den Ortsbezirken Kripp und Oberwinter, mit Ausnahme des Ortsteils Bandorf, werden mit 75 % der errechneten Beträge veranschlagt,

 

b)            Pflichtige im Ortsbezirk Rolandswerth werden mit 50 % der errechneten Beträge veranschlagt,

 

c)            Pflichtige in den Ortsbezirken Oedingen, Unkelbach und im Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil Bandorf, werden mit 33 1/3 % der errechneten Beträge veranschlagt.

 

 

§ 8

Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2015 betrug 28.239.878,09 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 beträgt 28.432.447,18 € und zum 31.12.2017  28.619.907,18 €.

 

 

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

 

Remagen, 28. November 2016

 

gez.

 

Herbert Georgi

Bürgermeister

 


Protokoll:

Der Produkthaushaltsplan 2017 sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 liegt allen Ratsmitgliedern vor.

 

Die seit Jahren geübte Praxis, die Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten „Stellenplan und Haushalt“ en bloc abzugeben, wird beibehalten.

 

Die Stellungnahmen der Fraktionen und des Ratsmitgliedes der WGR sind dieser Niederschrift als Bestandteil beigefügt.

 

Aus dem Wortbeitrag von Ratsmitglied Dr. Wyborny gehen folgende Anträge hervor:

 

  1. Die kommenden Ratssitzungen sollen erneut reihum in den Stadtteilen von Remagen stattfinden.

  2. Bereitstellung von 10.000,00 € für die Anschaffung von weiteren Smart-Boards für die Grundschule Remagen. Zur Finanzierung soll auf die Neuanschaffung des Teppichbodens für den Sitzungssaal verzichtet und der vorhandene Boden professionell gereinigt werden, womit sich der finanzielle Aufwand auf 1.000,00 € reduzieren würde.

  3. Für den Fall, dass der unter Ziffer 2 weitergehende Antrag keine Mehrheit bekommt, wird beantragt, dass lediglich die 10.000,00 € für die Fortsetzung der Smart-Board-Ausrüstung der Klassen der St. Martin Grundschule in den Haushalt 2017 eingestellt werden.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Wahl des Sitzungsortes Angelegenheit der Verwaltung ist. Was die Anschaffung von weiteren Smart-Boards betrifft, wurde in der Sitzung des Schulträgerausschusses einvernehmlich beschlossen, ab dem Jahr 2018 alle Grundschulen sukzessive – soweit gewünscht – mit Smart-Boards auszurüsten.

Er lässt über die Anträge 2 und 3 von Ratsmitglied Dr. Wyborny einzeln abstimmen. Die Anträge werden bei 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

 

Ratsmitglied Müller signalisiert in ihrem Wortbeitrag die Zustimmung zum Haushalt 2017.

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushaltsplan sowie über die Haushaltssatzung abstimmen. Die Abstimmung hatte nachstehendes Ergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:       32+1

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder:     29+1

Ja-Stimmen:                                                  29

Nein-Stimmen:                                               1

Stimmenthaltungen:                                     0