Beschluss: einstimmig abgelehnt

Beschluss:

Der Ortsbeirat Oberwinter lehnt den Antrag ab, ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten um rheinseitig der Häuser Rheinhöhenweg 82-92 ein neues Wohngebiet zu entwickeln.

 


Protokoll:

Ortsvorsteher Norbert Matthias erklärt den Anwesenden, dass der Verwaltung ein Antrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vorliegt. Ziel des Antrag ist es, rheinseitig zu den Häusern Rheinhöhenweg 82-92 ein neues Wohngebiet zu entwickeln. Da die Fläche im Flächennutzungsplan derzeit noch als Grünlandfläche dargestellt ist, muss auch der Flächennutzungsplan geändert werden.

Stadtplaner Peter Günther stellt sodann den Antrag, der den Ortsbeiratsmitgliedern in Kopie vorliegt, in seinen Grundzügen vor. Die Antragsteller betonen. dass ihr Wunsch, die Grundstücke zu bebauen, bereits seit Jahren besteht. In den vergangenen Wochen haben sie sowohl Kontakt mit der Stadtverwaltung als auch mit der Kreisverwaltung aufgenom­men, um verschiedene grundsätzliche Fragen zu klären. So ist ihnen insbesondere bekannt, dass die Flächen in einem europäischen FFH-Schutzgebiet liegen und eine entsprechend umfangreiche naturschutzrechtliche Untersuchung durchzuführen ist. Bedingt durch die topographische Lage gestaltet sich die Entsorgung des Plangebiets schwierig. So wird das Schmutz- und Niederschlagswasser wohl nur über Druckleitungen an die bestehenden Leitungen im Rheinhöhenweg anzuschließen sein.

Das etwa 1,3 ha große Plangebiet umfasst auch Grundstücke, die im Besitz anderer Eigentümer sind. Diese Eigentümer hatten in der Vergangenheit bereits ihre Zustimmung zur Entwicklung der Flächen gegenüber den Antragstellern ausgesprochen. Viele haben ihre Bereitschaft zur Mitwirkung sowie zur Übernahme der erforderlichen Kosten bereits schriftlich erklärt.

Peter Günther verweist darauf, dass im Zuge der Fortschreibung des jetzt geltenden Flächennutzungsplans Anfang der 2000'er Jahre im Ortsbeirat eingehend auch über eine hangparallele Bauzeile diskutiert wurde. Seinerzeit bestanden Überlegungen, in Höhe der heutigen Wendeanlage am Rheinhöhenweg die Straße in nördliche Richtung zu verlängern und dann über einen auszubauenden Hohlweg an den Hardtweg anzuschließen. Mit dieser Wegeverbindung hätte die Kreisstraße Im Ellig von Teilen des Verkehrs entlastet werden können, so die Begründung der damaligen Befürworter. Schließlich weist er auf die geänderten Rahmenbedingungen bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans in Bezug auf zusätzliche Wohnbauflächen.

So werden den Städten und Gemeinden durch die Vorgabe bestimmter Berechnungswerte Grenzen für die weitere Entwicklung in den Außenbereich gesetzt. Aktueller Planungs­horizont ist das Jahr 2035, bis zu dem der gesamten Stadt Remagen ein Bedarf von rund 36 ha zugestanden werden. Nach Analyse der im aktuellen Flächennutzungsplan dargestellten, aber noch nicht realisierten Bauflächen sowie der innerörtlichen Baulücken verfügt die Stadt Remagen derzeit über ein Potenzial von etwa 44 ha. Für die beantragte Änderung des Flächennutzungsplans bedeutet dies, dass die Stadt die von Antragsteller begehrten 1,3 ha nur durch Verzicht auf gleich große Bauflächen an anderer Stelle neu als Wohnbauflächen ausweisen könnte. Oberwinter verfügt derzeit westlich der Ortslage Bandorf sowie parallel zum Birgeler-Kopf-Weg über eigene, bislang ungenutzte Potenzialflächen in einer Größe von zusammen 4,9 ha.

In der anschließenden Aussprache wird die Absicht, neue Baulandflächen schaffen zu wollen, von mehreren Mitgliedern des Ortsbeirates begrüßt. Die Flächen wurden in der Vergangenheit als Obstwiese genutzt und sind weniger steil als angrenzende Flächen. Allerdings bestehen in Bezug auf die Lage im FFH-Gebiet erhebliche Bedenken. Problematisch ist zudem die Insellage, da das neue Baugebiet lediglich auf seiner Westseite an vorhandene Bebauung und Erschließung anbindet. Einige Mitglieder haben die Initiative zur rheinseitigen Hangbebauung parallel zum Rheinhöhenweg bereits in der Vergangenheit abgelehnt; es gäbe keine Gründe, die für die nunmehr vorliegende Lösung eine andere Sichtweise begründen würde.

Nach eingehender Aussprache ergeht sodann folgender