Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss ist mit der Verfahrensweise einverstanden.
Protokoll:
Herr Krämer erläutert die Beschlussvorlage.
Er schlägt vor, den Bürgermeister zu ermächtigen, im Benehmen mit den Beigeordneten eine Eilentscheidung gemäß § 48 Gemeindeordnung über die Umschuldung bzw. Prolongation zu treffen.