Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, die „Pastor-Keller-Straße“ in Remagen-Kripp nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 36, Flurstücke 60/29 und 60/37. Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.


Sachverhalt:

Die Pastor-Keller-Straße in Remagen-Kripp wurde bisher nicht öffentlich gewidmet. Da die Verkehrsanlage seit etlichen Jahren der Erschließung dient, sollte die Widmung nun erfolgen.