Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Befangen: 4

Beschluss:

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Erhebung der Ausgleichsbeträge auf Grundlage des zonalen Gutachtens.

 

Die Ratsmitglieder Dr. Bliss, Heydecke, Frau Reich und Dr. Wyborny haben an der Beratung und Beschlussfassung wegen Sonderinteresses, § 22 Gemeindeordnung, nicht teilgenommen und haben im Zuschauerraum Platz genommen.


Sachverhalt:

Mit Sitzung vom 19.05.2014 hat der Stadtrat die Aufhebung der Sanierungssatzung für den Bereich der Kernstadt Remagen, beschlossen. Nun steht die Erhebung der Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB an.

 

Der Gutachterausschuss des Vermessungs- und Katasteramts Osteifel-Hunsrück wurde mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt, das mit Datum vom 16.12.2016 vorgelegt wurde. Das Sanierungsgebiet wurde in 23 Zonen aufgeteilt. Für jede einzelne Zone wurden der Anfangs- und der Endwert ermittelt. Die Differenz multipliziert mit der Grundstücksfläche ergibt den Ausgleichsbetrag.

 

Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Fischer vom Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, der für Fragen der Ratsmitglieder zur Verfügung stehe.

 

Nachdem Herr Bachem den Sachverhalt vorgetragen hat, erklärt er auf Anfrage, dass es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Erhebung handelt; eine Ablehnung durch den Stadtrat hätte die Aussetzung des Beschlusses zur Folge.

 

Nach abgeschlossener Beratung ergeht nachstehender