Beschluss:
Ratsmitglied Thehos hat an der Beratung und Beschlussfassung wegen Sonderinteresses, § 22 Gemeindeordnung, nicht teilgenommen und hat im Zuschauerraum Platz genommen.
Sachverhalt:
Gemäß § 33 Abs. 2 Gemeindeordnung ist der Gemeinderat jährlich vom Bürgermeister in öffentlicher Sitzung über Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Gemeinde zu unterrichten, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung, Dienst- und Arbeitsverträge mit Gemeindebediensteten oder sonstige im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Verträge handelt.
Im Jahr 2016 wurden folgende Verträge mit Rats- und Ausschussmitgliedern geschlossen:
Volker Thehos = Aufträge in Höhe von 5.531,13 €