Protokoll:

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der 25. nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 06.03.2017
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TOP 2 – Sanierung der Kernstadt Remagen; Erhebung der Ausgleichsbeträge nach
                dem Baugesetzbuch –

Dem Stadtrat wird empfohlen, die Verwaltung mit der Erhebung der Ausgleichsbeträge auf Grundlage des zonalen Gutachtens zu beauftragen.

 

TOP 3 – Zuschussantrag eines Remagener Vereins –

Der Verein beabsichtigt, in diesem Jahr sein bestehendes Vereinsheim um einen Geräteraum zu erweitern.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Verein einen Zuschuss in Höhe von 6.000,00 € zu gewähren.

 

TOP 4 – Vertragsangelegenheit; Nutzungsverträge für Dorfgemeinschaftshäuser –

Die mit den Vereinen abgeschlossenen Nutzungsverträge für die Dorfgemeinschaftshäuser sind teilweise vierzig Jahre alt und bedürfen einer Aktualisierung.

 

Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

  1. Die Vereine müssen einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung vorlegen.
  2. Instandsetzungsarbeiten werden von der Stadt in Auftrag gegeben.
  3. Die Vereine müssen jährlich einen Nachweis über das Kassenbuch vorlegen.
  4. Alle Einnahmen sind für das Gebäude oder dessen Inventar zu verwenden.
  5. Es wird nachstehende Anpassung der Nebenkosten vorgenommen für

-       das Dorfgemeinschaftshaus Rolandswerth             =          20,00 €

-       Gemeindehaus Oberwinter                                         =          50,00 €

-       DGH Oedingen/Mehrzweckhalle Unkelbach           =          60,00 €

-       Foyer Dorfgemeinschaftshaus Oedingen                =          20,00 €

 

Die Nebenkosten für das Dorfgemeinschaftshaus Bandorf werden weiterhin spitz abgerechnet.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt die Verwaltung, die Nutzungsverträge in der vorgeschlagenen Form mit den Vereinen abzuschließen.

 

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der 11. nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 20.03.2017

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TOP 2 – Personalangelegenheit; Höhergruppierung

Der Stadtrat beschließt, die Leiterin der Ordnungs- und Sozialverwaltung von der Entgeltgruppe 11 nach Entgeltgruppe 12 TVöD höher zu gruppieren.