Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Wechsel des Vorhabenträgers zu und beschließt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Wiederholung der Offenlage mit den an das neue Konzept angepassten Unterlagen.
Sachverhalt:
Mit dem Verkauf des Grundstücks Rheinpromenade 10+11 an die Sedos GmbH
erhält die Stadt Remagen einen neuen Partner bei der Entwicklung und Umsetzung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der neue Eigentümer und Projektträger
orientiert sich grundsätzlich an den bisherigen Planungszielen, möchte diese
jedoch in leicht geänderter Form umsetzen.
Der Parkraum soll unverändert in einer Tiefgarage nachgewiesen werden,
die als durchgängiger Baukörper unter beiden Wohnhäusern entsteht. Anders als
im bisherigen Hochbauentwurf werden die beiden Wohnhäuser nunmehr bereits im
Erdgeschoss voneinander getrennt. Ein verbindendes Bauteil, wie im bisherigen
Entwurf, gibt es nun nicht mehr. Unverändert sollen auf jeweils drei Etagen,
darunter ein Staffelgeschoss, insgesamt 12 neue Wohneinheiten entstehen. Im
Vergleich zu dem bisherigen Entwurf sollen die Baukörper in kompakter, nahezu
quadratischer Form entstehen, die vorherige Planung sah eher schmale,
rechteckige Baukörper vor. Die Umplanung hat zur Folge, dass nach den
Berechnungen des Projektträgers ein um insgesamt ca. 750 m³ geringerer umbauter
Raum entsteht.
Ratsmitglied Dr. Wyborny erklärt, dass er seine ablehnende Haltung, wie
bereits in der Ratssitzung im Oktober 2016 geäußert, beibehält.