Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt dem Wechsel des Vorhabenträgers zu und beschließt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Wiederholung der Offenlage mit den an das neue Konzept angepassten Unterlagen.

 

 


Sachverhalt:

Mit dem Verkauf des Grundstücks Rheinpromenade 10+11 an die Sedos GmbH erhält die Stadt Remagen einen neuen Partner bei der Entwicklung und Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der neue Eigentümer und Projektträger orientiert sich grundsätzlich an den bisherigen Planungszielen, möchte diese jedoch in leicht geänderter Form umsetzen.

 

Der Parkraum soll unverändert in einer Tiefgarage nachgewiesen werden, die als durchgängiger Baukörper unter beiden Wohnhäusern entsteht. Anders als im bisherigen Hochbauentwurf werden die beiden Wohnhäuser nunmehr bereits im Erdgeschoss voneinander getrennt. Ein verbindendes Bauteil, wie im bisherigen Entwurf, gibt es nun nicht mehr. Unverändert sollen auf jeweils drei Etagen, darunter ein Staffelgeschoss, insgesamt 12 neue Wohneinheiten entstehen. Im Vergleich zu dem bisherigen Entwurf sollen die Baukörper in kompakter, nahezu quadratischer Form entstehen, die vorherige Planung sah eher schmale, rechteckige Baukörper vor. Die Umplanung hat zur Folge, dass nach den Berechnungen des Projektträgers ein um insgesamt ca. 750 m³ geringerer umbauter Raum entsteht.

 

Ratsmitglied Dr. Wyborny erklärt, dass er seine ablehnende Haltung, wie bereits in der Ratssitzung im Oktober 2016 geäußert, beibehält.