Protokoll:

Herr Wilms hat festgestellt, dass auf dem Grundstück des Hauses Herresberg die imposante Blutbuche zunächst zurückgeschnitten und später gefällt wurde.
Stadtplaner Peter Günther informiert hierzu, dass der Baum nachweislich so erkrankt war, dass seine Standsicherheit nicht mehr gegeben war. Um der Gefahr eines Umsturzes auf die unmittelbar vorbeiführende Bundesstraße zu verhindern, haben die Eigentümer nach entsprechender Aufforderung des Landesbetriebs Mobilität (Straßenbaulastträger B9) und nach gutachterlicher Inaugenscheinnahme zum Wochenbeginn den Baum fällen lassen.

Ein Anlieger in der Straße Am Bergquell begrüßt den Beginn der Arbeiten an der Einsegnungshalle auf dem Oberwinterer Friedhof. Er weist darauf hin, dass einer der dort in der Nähe stehenden Bäume in der Vergangenheit wiederholt Äste abgeworfen hat und befürchtet, dass hierdurch die künftige Überdachung Schaden nehmen könnte.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Bäume auf Remagener Straßen, Wegen und Plätzen sowie den Friedhöfen regelmäßig kontrolliert werden. Die hiermit beauftragte Firma wird aber entsprechend informiert und um Prüfung gebeten.

Frau Fuchs ist verärgert darüber, dass auf dem kleinen Parkplatz am Friedhof (Am Hahnsberg / Im Ellig) regelmäßig über längere Zeit zwei Anhänger stehen und den Parkraum belegen.
Der Vorsitzende verweist auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, wonach ordnungsgemäß angemeldete Fahrzeuge und Anhänger auf öffentlichen Verkehrsflächen stehen dürfen. Soweit jedoch die Frist von 14 Tagen erkennbar und nachweislich überschritten wurde, könne das städtische Ordnungsamt eingreifen und den Halter verwarnen.

Frau Fuchs ist ferner darüber verwundert, dass auf der zwischenzeitlig mal stillgelegten Baustelle im Rheinblick offenbar ohne Rücksicht auf die benachbarte Bebauung gebaut werden könne. Früher wäre sogar auf die Einhaltung einer bestimmten Farbe für die Dacheindeckung sowie die Dachform geachtet worden.
Stadtplaner Peter Günther informiert, dass nach der aktuellen Gesetzes- und Rechtslage der Begriff des "sich Einfügens" weiter zu fassen ist. Das Neubauvorhaben fügt sich in diesem Sinne in die Umgebung ein. Die in der Vergangenheit erhobenen Forderungen gegenüber den Bauherren nach Einhaltung einer Dachform oder Farbe sind mit der geltenden Rechtslage nur noch selten durchzusetzen.

Frau Strowitzki bemängelt, dass die Baustellen an der Bahnunterführung im Bereich der Unkelsteinbrücke kein Fortschritt erkennbar sei und erkundigt sich, wann diese Arbeiten endlich abgeschlossen sind.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sehr wohl die abschließenden Arbeiten begonnen haben und diese nach jüngsten Informationen zum Ende Oktober 2017 abgeschlossen sein sollen.