Sitzung: 27.09.2017 Ortsbeirat Oberwinter
Protokoll:
Herr Wilms hat festgestellt, dass
auf dem Grundstück des Hauses Herresberg die imposante Blutbuche zunächst
zurückgeschnitten und später gefällt wurde.
Stadtplaner Peter Günther informiert hierzu, dass der Baum nachweislich so
erkrankt war, dass seine Standsicherheit nicht mehr gegeben war. Um der Gefahr
eines Umsturzes auf die unmittelbar vorbeiführende Bundesstraße zu verhindern,
haben die Eigentümer nach entsprechender Aufforderung des Landesbetriebs
Mobilität (Straßenbaulastträger B9) und nach gutachterlicher Inaugenscheinnahme
zum Wochenbeginn den Baum fällen lassen.
Ein Anlieger in der Straße Am
Bergquell begrüßt den Beginn der Arbeiten an der Einsegnungshalle auf dem
Oberwinterer Friedhof. Er weist darauf hin, dass einer der dort in der Nähe
stehenden Bäume in der Vergangenheit wiederholt Äste abgeworfen hat und
befürchtet, dass hierdurch die künftige Überdachung Schaden nehmen könnte.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Bäume auf Remagener Straßen, Wegen
und Plätzen sowie den Friedhöfen regelmäßig kontrolliert werden. Die hiermit
beauftragte Firma wird aber entsprechend informiert und um Prüfung gebeten.
Frau Fuchs ist verärgert darüber,
dass auf dem kleinen Parkplatz am Friedhof (Am Hahnsberg / Im Ellig) regelmäßig
über längere Zeit zwei Anhänger stehen und den Parkraum belegen.
Der Vorsitzende verweist auf die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung,
wonach ordnungsgemäß angemeldete Fahrzeuge und Anhänger auf öffentlichen
Verkehrsflächen stehen dürfen. Soweit jedoch die Frist von 14 Tagen erkennbar
und nachweislich überschritten wurde, könne das städtische Ordnungsamt
eingreifen und den Halter verwarnen.
Frau Fuchs ist ferner darüber
verwundert, dass auf der zwischenzeitlig mal stillgelegten Baustelle im
Rheinblick offenbar ohne Rücksicht auf die benachbarte Bebauung gebaut werden
könne. Früher wäre sogar auf die Einhaltung einer bestimmten Farbe für die
Dacheindeckung sowie die Dachform geachtet worden.
Stadtplaner Peter Günther informiert, dass nach der aktuellen Gesetzes- und
Rechtslage der Begriff des "sich Einfügens" weiter zu fassen ist. Das
Neubauvorhaben fügt sich in diesem Sinne in die Umgebung ein. Die in der
Vergangenheit erhobenen Forderungen gegenüber den Bauherren nach Einhaltung
einer Dachform oder Farbe sind mit der geltenden Rechtslage nur noch selten
durchzusetzen.
Frau Strowitzki bemängelt, dass
die Baustellen an der Bahnunterführung im Bereich der Unkelsteinbrücke kein
Fortschritt erkennbar sei und erkundigt sich, wann diese Arbeiten endlich
abgeschlossen sind.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass sehr wohl die abschließenden Arbeiten
begonnen haben und diese nach jüngsten Informationen zum Ende Oktober 2017
abgeschlossen sein sollen.