Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Ortsbeirat beschließt einstimmig, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.

 


Protokoll:

Zwölf Anwohner der Postgasse haben einen Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans 10.07 Postgasse gestellt. Drei Anwohner haben den Antrag zwischenzeitlich wieder zurückgezogen. Begründet wird der Antrag damit, dass dessen Festsetzungen die Nutzung der Innenbereiche beschränken und eine Anpassung der älteren Bausubstanz an eine zeitgemäße Wohnnutzung dadurch erschwert werden würde. Der jetzige Bebauungsplan hatte ursprünglich das Ziel, eine Freistellung des Blockinnenbereichs zu realisieren um im Innenhof Platz für Grünflächen zu schaffen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan nicht wie beantragt aufzuheben, sondern lediglich wie folgt abzuändern:

In Ergänzung zu den bereits 2012 beschlossenen Planzielen soll auf die Festsetzung der Grünfläche verzichtet werden. Die bislang so festgesetzten Grundstücksflächen sind den Baugebieten (Mischgebiet/Wohngebiet) zuzuschlagen. Der durch die rückwärtigen Baugrenzen gebildete Blockinnenbereich darf nur mit maximal eingeschossigen Gebäuden bebaut werden, ggf. ist zusätzlich eine maximale Gebäudehöhe festzulegen. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung ist unter Berücksichtigung der bestehenden Bebauung auch in den besonderen Wohngebieten auf 0,8 zu begrenzen; gegenüber der bestehenden Regelung mit einer GRZ von 1,0 entsteht den Eigentümern deshalb kein Nachteil, weil die als Grünfläche festgesetzten Grundstücksteile bei der Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung unberücksichtigt bleiben. Im weiteren Planverfahren ist die Möglichkeit zum Ausschluss des baulichen Bestandsschutzes über § 179 BauGB hinaus zu prüfen.