Sitzung: 18.10.2017 Ortsbeirat Remagen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Ortsbeirat
beschließt einstimmig, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.
Protokoll:
Zwölf Anwohner der
Postgasse haben einen Antrag auf Aufhebung des Bebauungsplans 10.07 Postgasse
gestellt. Drei Anwohner haben den Antrag zwischenzeitlich wieder zurückgezogen.
Begründet wird der Antrag damit, dass dessen Festsetzungen die Nutzung der
Innenbereiche beschränken und eine Anpassung der älteren Bausubstanz an eine
zeitgemäße Wohnnutzung dadurch erschwert werden würde. Der jetzige
Bebauungsplan hatte ursprünglich das Ziel, eine Freistellung des
Blockinnenbereichs zu realisieren um im Innenhof Platz für Grünflächen zu
schaffen.
Die Verwaltung
schlägt vor, den Bebauungsplan nicht wie beantragt aufzuheben, sondern
lediglich wie folgt abzuändern:
In Ergänzung zu den
bereits 2012 beschlossenen Planzielen soll auf die Festsetzung der Grünfläche
verzichtet werden. Die bislang so festgesetzten Grundstücksflächen sind den
Baugebieten (Mischgebiet/Wohngebiet) zuzuschlagen. Der durch die rückwärtigen
Baugrenzen gebildete Blockinnenbereich darf nur mit maximal eingeschossigen
Gebäuden bebaut werden, ggf. ist zusätzlich eine maximale Gebäudehöhe
festzulegen. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung ist unter Berücksichtigung
der bestehenden Bebauung auch in den besonderen Wohngebieten auf 0,8 zu
begrenzen; gegenüber der bestehenden Regelung mit einer GRZ von 1,0 entsteht
den Eigentümern deshalb kein Nachteil, weil die als Grünfläche festgesetzten
Grundstücksteile bei der Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung
unberücksichtigt bleiben. Im weiteren Planverfahren ist die Möglichkeit zum
Ausschluss des baulichen Bestandsschutzes über § 179 BauGB hinaus zu prüfen.