Sitzung: 13.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Empfehlung an den Stadtrat
Vorlage: 0446/2017
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig, die nachstehende Resolution zu den geplanten Einschränkungen im Schienenpersonennahverkehr zu beschließen:
Resolution des Stadtrates
zu geplanten Einschränkungen
bei der Durchbindung der Ahrtalbahn nach Bonn (RB 30)
Der Stadtrat fordert den Bundesverkehrsminister, den
Vorstand der Deutschen Bahn AG, den Vorstand der DB Netz AG sowie die
Bundesnetzagentur und das Eisenbahnbundesamt auf, das Fahrplanangebot auf der
Ahrtalbahn (RB30) zwischen Remagen und Bonn auch über 2018 hinaus unverändert
sicherzustellen.
Die Planungen der DB Netz AG, aufgrund des Problems der Überlastung des
Schienenverkehrs den Personennahverkehr auf der Ahrtalbahn zwischen Remagen und
Bonn einzuschränken, um noch mehr Kapazitäten für laute Güterzüge auf der
linken Rheinstrecke zu schaffen, werden kategorisch abgelehnt.
Die ablehnende Stellungnahme des Schienenpersonenzweckverbandes
Nord vom 26.09.2017 wird vom Stadtrat uneingeschränkt unterstützt.
Weiter unterstützt der Stadtrat
die gleichgerichteten Initiativen von Kreisverwaltung und Kommunen im Kreis
Ahrweiler, der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises sowie von
Bundestagsabgeordneten aus der Region.
Begründung:
Im Verdichtungsraum Köln/Bonn/Ahr
mit über einer Million Einwohnern im Einzugsbereich der linken Rheinstrecke
ohne vorhandene S-Bahn ist das Schienenpersonenverkehrsangebot auszubauen und
keinesfalls wegen Versäumnissen beim Infrastrukturausbau einzuschränken. Die
Ahrtalbahn (RB30) als eine der zentralen Verkehrsachsen in der Region
Köln/Bonn/Rhein-Sieg fährt im Stundentakt durchgehend nach Bonn. Die Menschen
im Rheinland, insbesondere Tausende von Pendlern, erwarten zu Recht einen
vertakteten, pünktlichen und platzmäßig ausreichend dimensionierten
Schienenpersonenverkehr, der die Orte untereinander und mit den Oberzentren an
Rhein und Ruhr an allen Wochentagen und zu allen nachgefragten Zeiten
zuverlässig verbindet.
Die DB Netz AG hat am 09.12.2016 den
Schienenwegabschnitt Hürth-Kalscheuren – Remagen (linke Rheinstrecke) gegenüber
dem Eisenbahnbundesamt und der Bundesnetzagentur für überlastet erklärt und im
September diesen Jahres gegenüber den Behörden unter anderem als
Kompensationsmaßnahme mitgeteilt, die Direktverbindung der Ahrtalbahn nach Bonn
über Remagen zeitlich zu beschränken. Unter www.kreis-ahrweiler.de finden sich
unter dem Stichwort „Ahrtalbahn“ die Planungsunterlagen der DB Netz AG.
Aktuell verkehrt die Ahrtalbahn im Zeitraum zwischen
5.30 Uhr bis 23.00 Uhr. Nach der Planung der DB Netz AG soll die Durchbindung
der Ahrtalbahn von Remagen bis Bonn Hbf von Montag bis Freitag nur zugelassen
werden, wenn die Ankunfts- bzw. Abfahrtszeit in Bonn Hbf zwischen 5:30 und 9:30
bzw.15:30 und 19:00 liegt. Die DB Netz AG plant mit dem Wegfall der RB 30 im
Abschnitt Bonn-Remagen verbunden mit anderen Maßnahmen im Zugverkehr in NRW,
weitere Kapazitäten für Güterzüge zu schaffen.
Für den Stadtrat ist der Wegfall von durchgängigen
Verbindungen von Bonn in das Ahrtal und umgekehrt zu Gunsten des Güterverkehres
völlig inakzeptabel. Die Personenzüge sind bereits heute auf der Strecke Koblenz-Bonn sehr
hoch ausgelastet, um nicht zu sagen überfüllt.
Der Stadtrat vertritt die Auffassung, dass die
Maßnahmen schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für den Tourismus hätten, da der
Kreis Ahrweiler mit dem Ahrtal einen attraktiven Naherholungsraum für das
angrenzende Nordrhein-Westfalen darstellt. Die Kürzungen würden auch dazu
führen, dass z.B. Berufspendler - trotz Jobtickets - auf das Auto ausweichen
müssten.
Die Planungen der DB Netz AG, weitere
Güterzugkapazitäten auf der linken Rheinseite zu schaffen, werden vom Stadtrat ebenfalls
kategorisch abgelehnt. Diese stehen im eklatanten Widerspruch zu allen Bemühungen,
insbesondere auch der Bundesregierung und der Deutschen Bahn AG, den
Güterverkehrslärm im Rheintal einzudämmen. Im Gegenteil: Die linksrheinische
Strecke muss vom Güterverkehr drastisch entlastet werden.
Protokoll:
Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen, die der Vorsitzende eingehend erläutert.
Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die an der Rheinschiene gelegenen Gemeinden sich gemeinsam gegen die Einschränkungen im Fahrplanangebot auf der Rheintalbahn zwischen Remagen und Bonn sowie gegen die Lärmbelästigung durch verstärkten Güterzugverkehr auf der linken Rheinseite zu wehren.
Nach abgeschlossener Beratung ergeht folgender