Sitzung: 13.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Protokoll:
TOP 2 |
– Umschuldung von laufenden
Kommunaldarlehen |
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In den Jahren 2018
und 2019 enden bei zwei Kommunaldarlehen der Stadt Remagen mit einem
Gesamtvolumen von 1.149.704,67 € die Zinsbindungsfristen.
Mit Schreiben vom
19.09.2017 wurden verschiedene Banken und Kreditinstitute angeschrieben, mit
der Bitte, vorzeitige Anschlusskonditionen für die beiden Darlehen mitzuteilen
(Forward-Darlehen). Diese werden am Tag der Ausschusssitzung nochmals
aktualisiert.
Um sich evtl.
bessere Konditionen zu sichern, wurden zwei ebenfalls auslaufende
Kommunaldarlehen der Stadtwerke mit angefragt. Für die beiden Darlehen der
Werke endet die Zinsbindung in 2017 bzw. 2018. Die Darlehenssumme beträgt
insgesamt 557.152,73 €.
Eine solche
Vorgehensweise wurde aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen bereits in den
vergangenen Jahren praktiziert.
Die Kreissparkasse Ahrweiler hat als günstigste Bieterin nachstehende Angebote
am heutigen Tage abgegeben:
Interne Darlehens |
Ursprungskapital |
Restschuld
per Fälligkeit |
bisheriger
Zinssatz |
Ablauf
der Zinsbindungs-frist |
Neuer
|
19 |
802.728,25
€ |
362.019,42
€ |
4,780
% |
30.09.2018 |
1,21 % |
34 |
1.000.000,00
€ |
787.685,25
€ |
4,580
% |
30.03.2019 |
1,33 % |
Wasser |
300.000,00
€ |
224.983,56
€ |
4,440
% |
30.11.2017 |
0,98 % |
Abwasser |
511.291,88
€ |
332.169,17
€ |
5.255
% |
01.07.2018 |
1,17 % |
Die Laufzeit beträgt 10 Jahre mit 2 %iger Tilgung.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Darlehen zu den vorgenannten Konditionen zur Kreissparkasse Ahrweiler umzuschulden.
3 |
– Erlass von
Gemeindeabgaben |
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Protokoll:
Gemäß § 6 Abs. 2 Ziff.10 und § 8 Ziff. 3 der Hauptsatzung der Stadt Remagen entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über zu erlassende Beträge mit einer Wertgrenze zwischen 1.500,01 € bis 12.500,00 €.
Es liegen nachstehende Fälle vor:
- Gewerbesteuer 2008
und Nachzahlungszinsen 2008 = 5.398,81 €
Auf die angemeldeten Forderungen entfiel im Insolvenzverfahren lediglich eine Quotenzahlung in Höhe von 5.123,00 €.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Erlass der vorgenannten Forderung einstimmig zu.
- Gewerbesteuer 2012, 2013
und 2014 = 22.713,17 €
Das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgewiesen. Die Firma ist erloschen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Erlass der vorgenannten Forderung zuzustimmen.
- Neugestaltung = 18.982,06 €
Ortsmitte Kripp
Auf die angemeldeten Forderungen entfiel im Insolvenzverfahren lediglich eine Quotenzahlung in Höhe von 1.940,03 €.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Erlass der vorgenannten Forderung zuzustimmen.
4 |
– Personalangelegenheit;
Höhergruppierung eines Beschäftigten von Entgeltgruppe 10 nach Entgelt- |
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Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Höhergruppierung eines Mitarbeiters der Finanzverwaltung von der Entgeltgruppe 10 in die Entgeltgruppe 11 TVöD zu. Die Höhergruppierung soll zum 01.11.2017 erfolgen.