Protokoll:

TOP 2

– Umschuldung von laufenden Kommunaldarlehen
Vorlage: 0434/2017 –

 

In den Jahren 2018 und 2019 enden bei zwei Kommunaldarlehen der Stadt Remagen mit einem Gesamtvolumen von 1.149.704,67 € die Zinsbindungsfristen.

 

Mit Schreiben vom 19.09.2017 wurden verschiedene Banken und Kreditinstitute angeschrieben, mit der Bitte, vorzeitige Anschlusskonditionen für die beiden Darlehen mitzuteilen (Forward-Darlehen). Diese werden am Tag der Ausschusssitzung nochmals aktualisiert.

 

Um sich evtl. bessere Konditionen zu sichern, wurden zwei ebenfalls auslaufende Kommunaldarlehen der Stadtwerke mit angefragt. Für die beiden Darlehen der Werke endet die Zinsbindung in 2017 bzw. 2018. Die Darlehenssumme beträgt insgesamt 557.152,73 €.

 

Eine solche Vorgehensweise wurde aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen bereits in den vergangenen Jahren praktiziert.


Die Kreissparkasse Ahrweiler hat als günstigste Bieterin nachstehende Angebote am heutigen Tage abgegeben:

 

 

Interne Darlehens
Nr.

Ursprungskapital

Restschuld per Fälligkeit

bisheriger Zinssatz

Ablauf der Zinsbindungs-frist

Neuer
Zinssatz

19

802.728,25 €

362.019,42 €

4,780 %

30.09.2018

1,21 %

34

1.000.000,00 €

787.685,25 €

4,580 %

30.03.2019

1,33 %

Wasser

300.000,00 €

224.983,56 €

4,440 %

30.11.2017

0,98 %

Abwasser

511.291,88 €

332.169,17 €

5.255 %

01.07.2018

1,17 %

 

Die Laufzeit beträgt 10 Jahre mit 2 %iger Tilgung.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Darlehen zu den vorgenannten Konditionen zur Kreissparkasse Ahrweiler umzuschulden.

 

3

– Erlass von Gemeindeabgaben
Vorlage: 0439/2017 –

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Protokoll:

Gemäß § 6 Abs. 2 Ziff.10 und § 8 Ziff. 3 der Hauptsatzung der Stadt Remagen entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über zu erlassende Beträge mit einer Wertgrenze zwischen 1.500,01 € bis 12.500,00 €.

 

Es liegen nachstehende Fälle vor:

 

  1. Gewerbesteuer 2008

und Nachzahlungszinsen 2008   =          5.398,81 €

 

Auf die angemeldeten Forderungen entfiel im Insolvenzverfahren lediglich eine Quotenzahlung in Höhe von 5.123,00 €.

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Erlass der vorgenannten Forderung einstimmig zu.

 

  1. Gewerbesteuer 2012, 2013
    und 2014                                           =       22.713,17 €

           

Das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgewiesen. Die Firma ist erloschen.

 

            Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Erlass der vorgenannten Forderung zuzustimmen.

 

  1. Neugestaltung                     =      18.982,06 €

Ortsmitte Kripp

 

Auf die angemeldeten Forderungen entfiel im Insolvenzverfahren lediglich eine Quotenzahlung in Höhe von 1.940,03 €.

 

            Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem Erlass der vorgenannten Forderung zuzustimmen.



4

– Personalangelegenheit; Höhergruppierung eines Beschäftigten von Entgeltgruppe 10 nach Entgelt-
gruppe 11 TVöD
Vorlage: 0424/2017 –

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Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Höhergruppierung eines Mitarbeiters der Finanzverwaltung von der Entgeltgruppe 10 in die Entgeltgruppe 11 TVöD zu. Die Höhergruppierung soll zum 01.11.2017 erfolgen.