Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

Damit ist die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mehrheitlich beschlossen. Sie hat folgenden Wortlaut:

 

 

„HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2018

vom 27. November 2017

 

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

1.            im Ergebnishaushalt

 

      der Gesamtbetrag der Erträge auf (EH 10+21+25+30)                                                    30.269.953 €

      der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (EH 19+22+26)                                            29.535.334 €

      der Jahresüberschuss auf (EH 31)                                                                                    734.619 €

 

2.            im Finanzhaushalt

 

      der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (FH 22)   1.814.600 €

 

      die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (FH 35)                                               4.133.721 €

      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (FH 42)                                              4.788.707 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (FH 43)                -654.986 €

 

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf         (FH 54)    -820.000 €

 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf                                                                                                529.000 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf                                             0 €.

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf                    3.000.000 €.

 

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

 

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf

 

  1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

 

      Betriebszweig Wasserversorgung auf                                                                          121.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf                                                                   1.200.000 €

      zusammen auf                                                                                                           1.321.000 €

     

  1. Kredite zur Liquiditätssicherung

 

      Betriebszweig Wasserversorgung auf                                                                          100.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf                                                                      400.000 €

      zusammen auf                                                                                                              500.000 €

     

  1. Verpflichtungsermächtigungen

 

Für die Eigenbetriebe und deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

 

§ 6

Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

-     Grundsteuer A auf                                                                                                         300 v. H.

-     Grundsteuer B auf                                                                                                         365 v. H.

-     Gewerbesteuer auf                                                                                                        365 v. H.

 

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

 

-                      für den ersten Hund                                                                                                         84 €

-                      für den zweiten Hund                                                                                                     108 €

-                      für jeden weiteren Hund                                                                                                168 €

-                      für gefährliche Hunde                                                                                                    564 €

 

 

§ 7

Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2016 betrug 29.076.429,59 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 beträgt 29.263.889,59 € und zum 31.12.2018  29.998.508,59 €.

 

 

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

 

Remagen, 27. November 2017

 

 

 

Herbert Georgi

Bürgermeister

 


Protokoll:

Der Produkthaushaltsplan 2018 sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 liegt allen Ratsmitgliedern vor.

 

Die seit Jahren geübte Praxis, die Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten „Stellenplan und Haushalt“ en bloc abzugeben, wird beibehalten.

 

Die Haushaltsrede des Vorsitzenden, die Stellungnahmen der Fraktionen und des Ratsmitgliedes der WGR sind dieser Niederschrift als Bestandteil beigefügt.

 

Aus dem Wortbeitrag von Ratsmitglied Dr. Wyborny geht folgender Antrag hervor:

 

Erhöhung des Haushaltsansatzes beim Produkt 28110 von 5.000,00 € auf 10.000,00 €, der zu gleichen Teilen auf die Ortsteile für die Organisation von Festen an die Vereine verteilt werden soll. Die Zustimmung zum Haushalt wird von der Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel abhängig gemacht.

 

Dieser Antrag wird gegen 1 Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushaltsplan sowie über die Haushaltssatzung abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:       32+1

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder:     28+1

Ja-Stimmen:                                                  28

Nein-Stimmen:                                             1

Stimmenthaltungen:                                   0