Protokoll:

TOP 2) - Grundstücksangelegenheiten Beratung/Beschluss –

 

Der OBR stimmt dem Grundstücksverkauf unter der Voraussetzung zu, dass das Grundstück ausschließlich als Parkplatz genutzt wird und sonst keinerlei Bebauung zugelassen wird. Weiter soll der Käufer an den Kosten der Zuwegung beteiligt werden.