Vor Sitzungsbeginn wurde eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Hotel The Bridge eingereicht:

 

1.  Ist 18 Monate nach Verstreichen der vertraglich vereinbarten Frist nunmehr ein definitiver (d.h. aus Sicht der Bauverwaltung des Kreises ohne weitere Rückfragen bearbeitbarer) Bauantrag eingegangen? Wann ist dies erfolgt (Vorlage der letzten erforderlichen Unterlagen)?

2.  Gibt es definitiv einen Investor für das Projekt und wer ist dies? Bestehen verbindliche Verträge über die Investition?

3.  Wer genau soll Betreiber von Hotel / Residenz werden? Hierzu bitten wir ebenfalls um Nennung des Namens und in welcher Weise verbindliche Vereinbarungen über den Hotel- bzw. Residenzbetrieb bestehen?

 

Die Verwaltung hat hierzu die PRIME PROPERTIES GmbH um Antwort gebeten, die nachfolgend zur Kenntnis gegeben wird.

 

Zu 1.   Der erarbeitete, zweite Bauantrag, wurde am 3. August eingereicht. Eine entsprechende Bestätigung kann vorgelegt werden. Anmerkung: Der Bauantrag wurde seitens der genehmigenden Behörde Kreis Ahrweiler als „beispielhaft“ bezeichnet. Die Verhandlungen mit den Fachbehörden unter der Ägide des Kreises Ahrweiler erfolgten intensiv in den letzten Monaten.

 

Zu 2.   Es gibt drei potentielle Investoren:

·         Internationaler Fonds (Luxembourg)

(im Verbund mit einem Londoner Hauptinvestor)

·         Privatinvestorengruppe (Dubai)

(im Verbund mit internationaler Hotelbetreibergesellschaft)

·         Deutsche Projektentwicklungsgruppe mit eigener Hausbank

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung zugunsten eines dieser Investoren in den nächsten wenigen Wochen erfolgt; die abschließenden Verträge werden dann sogleich geschlossen.

 

 

Zu 3.   Die Entscheidung für den Betrieb der Hotelanlage „The Bridge“/Remagen erfolgte bereits seitens eines renommierten, internationalen Hotelbetreibers mittels definitiver Zusage. Es ist in der internationalen, gehobenen (ab 4 Sterne) Hotel-Branche zwingend üblich, dass sich der Hotelbetreiber persönlich vorstellt – und dies in einer international einberufenen Pressekonferenz.

 

Eine Nennung zuvor ist uns als Projektentwickler per Vertraulichkeitserklärung strengstens untersagt.