Protokoll:

a)    Mitteilungen

Mitteilungen liegen keine vor.

 

 

b)    Anfragen

  1. Schriftliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Anfrage: Aus Anlass des derzeit in Düsseldorf tagenden Deutschen Kita-Leitungskongresses und angesichts der dort behandelten Problembereiche möchten wir die folgenden Fragen zur Integrationsarbeit und Inklusionsarbeit sowie zur sozialen Lage der betreuten Kinder in den Remagener städtischen Kindereinrichtungen stellen und bitten um Antwort in öffentlicher Sitzung:

a)    In welchem Umfang werden derzeit Integrations- bzw. Inklusionsfachkräfte in
den Einrichtungen eingesetzt?

·         Zahl der Stellen für Integration bzw. Inklusion?

·         Zahlenverhältnis BetreuerIn zu betreuten Kindern?

·         Verfügbare Sprachkenntnisse zur Integrationsförderung/Qualifikation für besondere Betreuungsbereiche (z.B. behinderter Kinder)?

·         Einschätzung der Verwaltung bezüglich der Bedarfsdeckung

 

Insgesamt besuchen zurzeit 7 Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf die städtischen Einrichtungen (5 Kinder in der Kita St. Anna, 2 Kinder im Kindergarten Pusteblume). Das zuständige Jugendamt hat in fünf Fällen Betreuungsaufwand von 15 Stunden, in zwei Fällen einen Betreuungsaufwand von 20 Stunden pro Woche anerkannt. Insgesamt beschäftigt die Stadt Remagen vier Integrative Fachkräfte in der Kindertagesstätte St. Anna, wobei eine Fachkraft zwei Kinder betreut.

Für den Kindergarten Pusteblume ist die Stelle einer Integrativen Fachkraft ausgeschrieben (das Jugendamt hat die Einzelbetreuung des Kindes erst Anfang März bewilligt). Ein Kind im Kindergarten Pusteblume wird von einer Integrationshilfe des Vereins für wohnortnahe Erziehungs- und Integrationshilfen im Kreis Ahrweiler e.V. betreut.

Besondere Sprachkenntnisse sind für die Betreuung von Inklusionskindern nicht erforderlich, pädagogisches Fachwissen und Zusatzfortbildungen dagegen schon..

Zur Bedarfsdeckung kann gesagt werden, dass das Krankheitsbild des Kindes in der Regel eine Einzelbetreuung vorgibt.

b)    Über welche Informationen verfügt die Verwaltung zur Frage der Kinderarmut in den Remagener Kindereinrichtungen. Gibt es diesbezüglich besondere freiwillige städtische und/oder private Fördermaßnahmen?

Eine generelle Abfrage der Einkommensverhältnisse gibt es nicht. Sozial schwache Familien haben aber die Möglichkeit, bei der Kreisverwaltung Ahrweiler einen Antrag auf Bezuschussung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu stellen. Bei Bewilligung zahlen die Eltern lediglich 1,00 € für ein Mittagessen, die restlichen Kosten übernimmt der Kreis. Antragsteller, die keinen Anspruch auf Bezuschussung nach dem BuT haben, können einen Zuschuss aus dem Sozialfonds beantragen. Sie zahlen dann ebenfalls nur 1,00 € für ein Mittagessen.

Ab dem zweiten Lebensjahr wird in Rheinland-Pfalz kein Kindergartenbeitrag erhoben.

Die Bürgerstiftung unterstützt die Kindertagesstätten auf Antrag mit einem Betrag von 50,00 € pro Gruppe. Die Leiterinnen kennen die Arbeit der Stiftung und stellen bei Bedarf Anträge.

 

  1. Mündliche Anfrage Ratsmitglied Eich

Bei wem und wann kann das Gutachten des Ingenieurbüros Fischer in Sachen Hochwasserschutzkonzept eingesehen werden?

 

Herr Bachem entgegnet, dass das Gutachten noch nicht komplett vorhanden ist. Sobald es der Verwaltung vorliegt, wird es in den politischen Gremien vorgestellt.