Sitzung: 19.03.2018 Stadtrat
Protokoll:
a)
Mitteilungen
Mitteilungen liegen keine vor.
b)
Anfragen
- Schriftliche Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
Anfrage: Aus Anlass des derzeit in Düsseldorf tagenden Deutschen
Kita-Leitungskongresses und angesichts der dort behandelten Problembereiche
möchten wir die folgenden Fragen zur Integrationsarbeit und Inklusionsarbeit
sowie zur sozialen Lage der betreuten Kinder in den Remagener städtischen
Kindereinrichtungen stellen und bitten um Antwort in öffentlicher Sitzung:
a)
In welchem Umfang werden derzeit Integrations- bzw.
Inklusionsfachkräfte in
den Einrichtungen eingesetzt?
·
Zahl der Stellen für Integration bzw. Inklusion?
·
Zahlenverhältnis BetreuerIn zu betreuten Kindern?
·
Verfügbare Sprachkenntnisse zur
Integrationsförderung/Qualifikation für besondere Betreuungsbereiche (z.B. behinderter
Kinder)?
·
Einschätzung der Verwaltung bezüglich der
Bedarfsdeckung
Insgesamt
besuchen zurzeit 7 Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf die städtischen
Einrichtungen (5 Kinder in der Kita St. Anna, 2 Kinder im Kindergarten
Pusteblume). Das zuständige Jugendamt hat in fünf Fällen Betreuungsaufwand von
15 Stunden, in zwei Fällen einen Betreuungsaufwand von 20 Stunden pro Woche
anerkannt. Insgesamt beschäftigt die Stadt Remagen vier Integrative Fachkräfte
in der Kindertagesstätte St. Anna, wobei eine Fachkraft zwei Kinder betreut.
Für den
Kindergarten Pusteblume ist die Stelle einer Integrativen Fachkraft
ausgeschrieben (das Jugendamt hat die Einzelbetreuung des Kindes erst Anfang
März bewilligt). Ein Kind im Kindergarten Pusteblume wird von einer Integrationshilfe
des Vereins für wohnortnahe Erziehungs- und Integrationshilfen im Kreis
Ahrweiler e.V. betreut.
Besondere
Sprachkenntnisse sind für die Betreuung von Inklusionskindern nicht
erforderlich, pädagogisches Fachwissen und Zusatzfortbildungen dagegen schon..
Zur
Bedarfsdeckung kann gesagt werden, dass das Krankheitsbild des Kindes in der
Regel eine Einzelbetreuung vorgibt.
b)
Über welche Informationen verfügt die Verwaltung
zur Frage der Kinderarmut in den Remagener Kindereinrichtungen. Gibt es
diesbezüglich besondere freiwillige städtische und/oder private
Fördermaßnahmen?
Eine generelle
Abfrage der Einkommensverhältnisse gibt es nicht. Sozial schwache Familien
haben aber die Möglichkeit, bei der Kreisverwaltung Ahrweiler einen Antrag auf
Bezuschussung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu stellen. Bei
Bewilligung zahlen die Eltern lediglich 1,00 € für ein Mittagessen, die
restlichen Kosten übernimmt der Kreis. Antragsteller, die keinen Anspruch auf Bezuschussung
nach dem BuT haben, können einen Zuschuss aus dem Sozialfonds beantragen. Sie
zahlen dann ebenfalls nur 1,00 € für ein Mittagessen.
Ab dem zweiten
Lebensjahr wird in Rheinland-Pfalz kein Kindergartenbeitrag erhoben.
Die Bürgerstiftung unterstützt die Kindertagesstätten auf Antrag mit einem
Betrag von 50,00 € pro Gruppe. Die Leiterinnen kennen die Arbeit der Stiftung
und stellen bei Bedarf Anträge.
- Mündliche Anfrage Ratsmitglied Eich
Bei wem und wann kann das Gutachten des Ingenieurbüros Fischer in Sachen Hochwasserschutzkonzept eingesehen werden?
Herr Bachem entgegnet, dass das Gutachten noch nicht
komplett vorhanden ist. Sobald es der Verwaltung vorliegt, wird es in den
politischen Gremien vorgestellt.