Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

Der Stadtrat stellt fest, dass die Voßstraße von der Einmündung Quellenstraße (Flurstück 60/72 bzw. 439/5) bis zur Höhe der Einmündung Am Ziegelfeld (Flurstück 60/27 bzw. 440/14) ausgebaut wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Maßnahme begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlich endgültigen Kosten erhoben werden. Abweichend vom auszubauenden Bereich der Verkehrsanlage erstreckt sich das Abrechnungsgebiet von der Einmündung Quellenstraße (Flurstück 60/72 bzw. 439/5) bis zur Einmündung Neustraße (Flurstück 429/15 bzw. 432/28).

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

Anteil Anlieger:        45 %

Anteil Stadt:              55 %

 


Sachverhalt:

Der Ausbau der Voßstraße in Remagen-Kripp steht an. Die Ausbaumaßnahme erstreckt sich von der Einmündung Quellenstraße bis zur Einmündung Am Ziegelfeld. Für die entstehenden Kosten werden Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben. Es wird vorgeschlagen, Vorausleistungen zu erheben, sobald mit der Maßnahme begonnen wird.

 

Beitragspflichtig sind alle Grundstücke, die über die Verkehrsanlage Zufahrt oder Zugang nehmen (können). Das heißt, das Abrechnungsgebiet erstreckt sich, im Gegensatz zur Baumaßnahme, über die komplette Länge der Verkehrsanlage, also von der Quellenstraße bis zur Neustraße. Eine Abschnittsbildung, die sich am auszubauenden Teilbereich der Straße orientiert, ist nicht möglich. Dieser würde gegen das Willkürverbot verstoßen, da nach dem Bauprogramm im weiteren Verlauf der Straße keine Ausbaumaßnahmen durchgeführt werden (OVG Rh.-PF., Beschluss v. 02.09.1999, AZ: 6 A 11478/99).

 

Die Voßstraße ist eine Anliegerstraße über welche die Straßen Am Ziegelfeld und Pastor-Keller-Straße erreichbar sind. In der Voßstraße sind zurzeit 122 in den anderen beiden Straßen 134 Personen wohnhaft. In der Voßstraße befindet sich die Kindertagesstätte St. Johannes Nepomuk. Der hierdurch ausgelöste Ziel- und Quellverkehr ist dem Anliegerverkehr zuzuordnen. Der Verkehr der durch die in der Pastor-Keller- Straße befindliche Grundschule sowie Sporthalle ausgelöst wird ist hingegen dem Durchgangsverkehr zuzuordnen.

 

Für folgende typische Fallgruppen beträgt der Gemeindeanteil regelmäßig:

 

·         25 %   bei geringem Durchgangs-, aber ganz überwiegendem Anliegerverkehr.

·         35-45 %   bei erhöhtem Durchgangs-, aber noch überwiegendem Anliegerverkehr

·         55-65 %   bei überwiegendem Durchgangsverkehr

·         70 %   bei ganz überwiegendem Durchgangs-, aber nur wenig Anliegerverkehr

 

(ein Spielraum von +/- 5 % ist gegeben)

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeindeanteil auf 55 % festzusetzen.

 

Eine Differenzierung zwischen Fahr- und Fußverkehr ist entbehrlich, da die Gewichtung vergleichbar ist.