Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

         

 

Der OV hat als Anlieger an der Abstimmung nicht teilgenommen.

 

Der OV verabschiedet Herrn Akdas und Herrn Erassmy.

 

 

 


Protokoll:

Der OV stellt den Bauherrn Mutlu Akdas und den Planer, Wilfried Erassmy  vor. Er weist darauf hin, dass er sich als Anlieger der Baumaßnahme nicht an der Diskussion beteiligen kann, übernimmt aber mit Zustimmung des OBR die Gesprächsleitung.

 

Gisbert Bachem erläutert, dass es sich um eine Innenverdichtung gemäß

Bebauungsplan handeln werde, es sind bereits Gespräche mit der Stadt

geführt wurden.

 

Mutlu Akdas

        Stellt sich kurz vor als Käufer des ehemaligen Worm Geländes und

        weist darauf hin, dass sich das ehemalige Worm Privathaus und die    dahinter liegende/n Halle/n sich noch im Besitz der Familie Worm

befinden, so dass nicht das gesamte Areal mit einbezogen werden
kann.

       

        Eine Bebauung des Geländes nach §34 BauGB ist möglich ist, da es
        sich um ein Mischgebiet handelt, so dass kein neuer Bebauungsplan

        erforderlich ist.

        Er hat bereits mit der Stadt Kontakt aufgenommen, bereits mit

        dem OV über sein Vorhaben gesprochen und mit berücksichtigt, das

        die im Bereich des Geländes bereits stark belastete Mittelstraße nicht

weitere Belastung durch parkende Fahrzeuge etc. erfährt. Es soll keine        durchlaufende Verbindung zwischen Batterieweg und Mittelstraße geben.

       

        Ein Plan des jetzigen Zustandes und 2 verschiedene Entwürfe wurden

        dem OBR ausgehändigt.

 

        Er erläuterte die 2 Varianten der möglichen Bebauung, wobei eine

        Variante Senioren gerechte Wohnungen enthalten würde, die andere   ausschließlich kleinere Wohneinheiten für Familien.

 

In beiden Fällen soll die Bebauung abfallend zum Batterieweg verlaufen, wobei die Höhe des ersten Gebäudes nach den bestehenden Gebäuden an der Mittelstraße, unterhalb deren Höhe liegen soll. Zum Batterieweg sollen maximal 2-geschossige Häuser entstehen.

       

        Die Bauwerke werden zu beiden Seiten einer 4,5 m breiten Straße an-

        geordnet, die in einem Wende Bereich endet. Für Fußgänger ist ein

        Durchgang zur Mittelstraße vorgesehen.

       

Für die Häuser an der Mittelstraße wird es eine Ausfahrt dorthin geben. Parkmöglichkeiten für diese Bewohner werden innerhalb des Geländes geschaffen. So ist bei dem an die Bebauung anschließenden ersten Haus eine Bebauung auf „Stelzen geplant“, um dort Parkmöglichkeiten zu schaffen.

 

        Die Breite der geplanten Straße ist für die Müllabfuhr ausreichend und

        Wendemöglichkeit vorhanden. Altlasten sind vorhanden und eine

        fachgerechte Entsorgung ist gewährleistet.

       

        Die gesetzliche Anzahl von Parkplätzen wird auf dem Gelände    eingehalten. Ein Fußweg ist bei einer seniorengerechten Bebauung

        Voraussetzung. Das gilt ebenso für Familien mit Kindern, Weg zum

        Kindergarten bzw. Schule.

 

H.-G. Unkelbach

Frage an Herrn Bachem bezüglich des zusätzlichen Verkehrsaufkommens in Batterieweg und Rosenstraße. Verhängung eines Halteverbot etc. um Durchfahrt zu ermöglichen.

 

Gisbert Bachem

Die Menge der Wohneinheiten macht eine Neuregelung bis einschließlich Rosenstraße erforderlich um den Verkehr zu beruhigen und Durchfahrt zu gewährleisten.

 

OV    Der OBR kann heute den Aufstellungsbeschluss fassen. Die Verwaltung

        prüft und gibt an den OBR zurück.

 

Gisbert Bachem

        Während der Genehmigungsphase erfolgt dann eine Offenlage der

        Planung, die dann auch 1 Monat im Internet einsehbar ist. Dann geht

        es erst an den Bauausschuss.

OV    Gibt es weitere Fragen an Herrn Akdas?

 

Frank Krajewsky

        Das Konzept ist durchgeplant und hat Hand und Fuß. Alles Weitere

        prüft die Bauverwaltung.

 

Ruth Doemen

        Sind Gewerbe oder Arztpraxen geplant?

 

Mutlu Akdas ?

        Die Art der Planung macht es möglich hier bei Bedarf Änderungen

        durchzuführen.

 

OV    Bittet um Abstimmung zum Aufstellungsbeschluss.