Sitzung: 28.03.2018 Ortsbeirat Oedingen
Protokoll:
Ortsvorsteher
Jürgen Meyer gibt bekannt:
Auf
Anordnung der Kreisverwaltung Ahrweiler hinsichtlich einer sicheren Verkehrsführung wird in
Abstimmung mit der Polizeiinspektion Remagen, dem Landesbetrieb Mobilität
Cochem-Koblenz und der Stadtverwaltung Remagen im Zuge der K 40 aus Unkelbach
kommend vor der Ortslage Oedingen folgende Beschilderung festgelegt:
1. Die Ortstafel, Verkehrszeichen 310 StVO, wird
unmittelbar vor die Einmündung Wachtbergstraße versetzt
2. im Bereich der Einmündung Wachtbergstraße wird
das Verkehrszeichen 136 StVO
-Kinder - aufgestellt
3. ca. 150 Meter vor der Einmündung Wachtbergstraße
wird das Verkehrszeichen 274-70 StVO - Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70
km/h“- angebracht
Die verkehrsbehördliche Anordnung zu der
vorgenannten Maßnahme wird hiermit gemäß § 45 Absatz 3 StVO erteilt.
Hiermit ist der Ortsbeirat nun in seiner
zukünftigen Handlungsweise bezüglich Verkehrsverbesserungen in diesem prekären
Bereich flexibler.
Das Ortsbeiratsmitglied Holger Kowalewski fügt
anschließend an - weiter „fordernd“ und
nicht „bittend“ zu wirken. Er beruft sich hier auf die Hauptsatzung der Stadt
Remagen § 7 Punkt 10 und 12. ( siehe Anlage ).
Das Ortsbeiratsmitglied Werner Lapp regt an mit
Großschildern „KITA“ zu arbeiten. Weiter hat er in anderen Regionen gesehen
dass in der Beschilderung eine „zeitliche Begrenzung im Tempolimit“ zu den
entscheidenden „Starkzeiten“ an der Stätte möglich ist.
Weiter berichtet der OV von einem Ortstermin
zwischen dem Leiter der Straßenmeisterei Herrn Overhoff und Herrn Robert
Zimmermann von der Stadtverwaltung, Ordnungsbehörde.
Bezüglich des Verkehrsstroms durch Oedingen hatte
man die Möglichkeit eine Anlage von Parkplätzen in Betracht gezogen. Von den
angedachten Stellen zeigte sich der Fachmann Herr Overhoff jedoch nicht
überzeugt. Die Wachtbergstr. erscheint ihm zu schmal. Weiterhin würde dies zu
viele Probleme mit sich bringen wie z. B. der Winterdienst wo eine deutlich
größere Fahrbahnbreite von Nöten ist. Man einigte sich auf eine folgende
Vorgehensweise:
+ Aufhängung einer Messanlage in Höhe der Kirche (
in den nächsten Wochen )
+ Prüfung der vom Messergebnis abhängigen
Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung
+ je nach gegebener Situation „könne man sich
Verschwenkungen in der Fahrbahn vorstellen“.