Beschluss: Empfehlung an den Stadtrat

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Aufwandsentschädigung für

 

a)    kostenpflichtige Einsätze auf 8,50 € je Einsatzstunde

b)    Brandsicherheitswachen auf 9,50 € je Einsatzstunde

c)    Führungskräfte um 8 %

 

zu erhöhen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat weiterhin, die Satzungen zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Remagen sowie zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Stadt Remagen zu beschließen.

Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.700,00 Euro wird zugestimmt.


Protokoll:

Der Vorsitzende erläutert die umfangreiche Beschlussvorlage.

 

Ausschussmitglied Jacob schlägt in Absprache mit der CDU- und der SPD-Fraktion entgegen dem Verwaltungsvorschlag vor, die Aufwandsentschädigung für Brandschutzwachen auf 9,50 € festzusetzen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, darüber hinaus den Betrag des Mindestlohns einzuhalten und ggf. kontinuierlich anzupassen. Dr. Bliss beruft sich in dem Zusammenhang auf eine angebliche Vorgabe der ADD. Der Vorsitzende entgegnet, dass die Errungenschaft eines Mindestlohns zur Sicherung des Existenzminimums entgeltlich Beschäftigter in keinerlei Zusammenhang mit einer Entschädigungsleistung für das Ehrenamt gebracht werden sollte. Er nennt ausdrücklich eine Vorgabe des Landes in Höhe von 8,00 Euro. (Anmerkung der Verwaltung: In der Kommentierung zu § 13 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Ausgabe Februar 2017, wird der Landesrechnungshof wie folgt zitiert: „…Soweit sich Verwaltungen bei der Festsetzung der angemessenen Aufwandsentschädigung am Lohn eines Beschäftigten orientieren, ist dies nicht sachgerecht. Die Ehrenamtlichkeit des Feuerwehrdienstes wird nicht mehr ausreichend berücksichtigt.“ Die Kommentierung hält eine Aufwandsentschädigung „von 8,00 € pro Stunde für angemessen, zumal diese auch noch unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt“.

 

Nach eingehender Beratung hält die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag aufrecht, die Aufwandsentschädigung in Höhe von 9,50 € festzusetzen und darüber hinaus automatisch an die Entwicklung des Mindestlohns anzupassen. Dieser Antrag wird bei 3 Ja-, 5 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Anschließend ergeht nachstehender