Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

Beschluss:

Der Stadtrat stellt fest, dass die Römerstraße von der Einmündung Quellenstraße (Flurstück 477/8 bzw. 109/51) bis einschließlich auf Höhe der Flurstücke 39/2 bzw. 189/3 ausgebaut wird.

 

Aufgrund der Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Remagen vom 10.02.2003 in der jetzt gültigen Fassung sollen hierfür Vorausleistungen auf den endgültigen Ausbaubeitrag erhoben werden, sobald mit der Herstellung der Maßnahme begonnen wird. Die Vorausleistungen sollen in Höhe der voraussichtlich endgültigen Kosten erhoben werden.

 

Unter Abwägung des Vorteils für die Anlieger mit dem Interesse der Allgemeinheit werden die Kosten wie folgt verteilt:

Anteil Anlieger:        35 %

Anteil Stadt:              65 %

 


Gisbert Bachem erläutert den Sachverhalt unter TOP 8. Ohne weitere Beratung ergeht folgender