Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, den Parkplatz an der Rheinallee in Remagen-Kripp nach § 36 Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen. Der Parkplatz liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 6, Flurstück 162/6 (Teilbereich). Der beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.

 

Die Verwaltung soll mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt werden.

 


Der Parkplatz im Bereich der Rheinfähre Kripp ist erweitert worden. Der neu hergestellte Bereich ist dem öffentlichen Fahr- und Fußverkehr zu widmen.