Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 33 Abs. 2 Gemeindeordnung ist der Gemeinderat jährlich vom Bürgermeister in öffentlicher Sitzung über Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Gemeinde zu unterrichten, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung, Dienst- und Arbeitsverträge mit Gemeindebediensteten oder sonstige im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Verträge handelt.
Im Jahr 2017 wurden folgende Verträge mit Rats- und Ausschussmitgliedern geschlossen:
1. Volker Thehos = Aufträge in Höhe von 4.790,83 €
2. Michael Berndt = Aufträge in Höhe von 4.284,00 €
Prof. Dr. Bliss bittet, zukünftig auch die mit Angehörigen abgeschlossenen Verträge aufzuführen. Dies sei, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, gängige Praxis. Die Verwaltung sagt zu, dies zu prüfen.
Ratsmitglied Thehos hat an der Beratung und Beschlussfassung wegen Sonderinteresses, § 22 Gemeindeordnung, nicht teilgenommen und hat im Zuschauerraum Platz genommen.