Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages A. Des Weiteren beschließt er, von einer Erhebung eines Tourismusbeitrags abzusehen.

 

 

 

Aufhebungssatzung vom 18.06.2018

 

zur Satzung

über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages A in der Stadt Remagen

vom 13.12.1993

 

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Remagen in seiner Sitzung am 18.06.2018 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages A vom 13.12.1993 sowie die hierzu ergangenen Satzungen zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages A vom 01.01.1994 und 05.11.2001 werden hiermit aufgehoben.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

Gleichzeitig treten die in § 1 bezeichneten Satzungen zum 31.12.2017 außer Kraft.

 

 

STADTVERWALTUNG REMAGEN

Remagen, den 18.06.2018

 

 

 

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Herbert Georgi

Bürgermeister

 


Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.

 

Es besteht kein weiterer Beratungsbedarf.