Sitzung: 18.06.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufhebung der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages A. Des Weiteren beschließt er, von einer Erhebung eines Tourismusbeitrags abzusehen.
Aufhebungssatzung
vom 18.06.2018
zur
Satzung
über
die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages A in der Stadt Remagen
vom
13.12.1993
Aufgrund des § 24
der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in Verbindung mit §§ 2 und 12 Abs. 1
des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) in der jeweils gültigen
Fassung hat der Stadtrat der Stadt Remagen in seiner Sitzung am 18.06.2018
folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Satzung über
die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages A vom 13.12.1993 sowie die hierzu
ergangenen Satzungen zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines
Fremdenverkehrsbeitrages A vom 01.01.1994 und 05.11.2001 werden hiermit
aufgehoben.
§ 2
Diese Satzung tritt
rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.
Gleichzeitig treten
die in § 1 bezeichneten Satzungen zum 31.12.2017 außer Kraft.
STADTVERWALTUNG
REMAGEN
Remagen, den
18.06.2018
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Herbert Georgi
Bürgermeister
Auf die Beschlussvorlage wird verwiesen.
Es besteht kein weiterer Beratungsbedarf.