Beschluss:

a)    Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen. Im Zuge des städtebaulichen Vertrages werden insbesondere die Übernahme aller Planungskosten sowie die Herstellung der notwendigen Erschließung durch den Investor geregelt.

b)    Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 13a BauGB (vereinfachtes Verfahren) beauftragt


Das geplante Vorhaben auf den Grundstücken im Bereich Batterieweg 29 – 33 und Mittelstraße 42 – 46 wird kurz erläutert.

 

Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht.


Ratsmitglied Heinz-Peter Hammer verlässt wegen Sonderinteresse den Sitzungstisch und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.