Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Resolution zur Durchbindung der Ahrtalbahn nach Bonn.


Resolution Durchbindung der Ahrtalbahn

 

Die Stadt Remagen fordert die DB Netz AG auf, die in der am 08.02.2018 vorgelegten Fassung des Plans zur Erhöhung der Schienenwegekapazität (PEK) für den als überlastet erklärten Schienenweg Hürth – Kalscheuren – Remagen vorgesehenen Einschränkungen des SPNV (Kapitel 5) ersatzlos zu streichen. Konkret geht es um die Einschränkung der Regionalbahnlinie 30 (Bonn – Remagen – Ahrbrück) mit dem Ziel, stündlich eine weitere Güterbahntrasse zu öffnen.

 

Die Stadt Remagen fordert den SPNV Nord auf, sich als zugangsberechtigte Institution bei der Bundesnetzagentur gegen entsprechende Änderungen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen einzusetzen und, soweit erforderlich, sämtliche rechtlichen Schritte einzuleiten.

 

 

Begründung:

Die Stadt Remagen ist der Auffassung, dass die geplanten Einschränkungen der Regionalbahnlinie 30 gegen den gesetzlichen Auftrag des § 59 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) verstoßen. Es handelt sich dabei um ein Präjudiz für künftige Vorrangentscheidungen im Sinne von § 55 Abs. 3 ERegG zugunsten des Güterverkehrs.

 

Auch inhaltlich sind die Pläne der DB Netz AG völlig inakzeptabel. Bereits im November 2017 hat sich die Stadt Remagen – ebenso wie der Landkreis Ahrweiler und weitere Kommunen im Kreisgebiet, der Rhein-Sieg-Kreis sowie die Stadt Bonn – gegen diese Pläne ausgesprochen und eine entsprechende Resolution beschlossen. Mit großem Unverständnis nimmt die Stadt Remagen zur Kenntnis, dass die DB Netz AG ihre Pläne auch in der jetzt überarbeiteten Fassung des PEK weiterverfolgt.

 

Die Stadt Remagen wie auch weite Teile des Kreisgebietes und vor allem das Ahrtal sind im Berufs-, Versorgungs- und Freizeitverkehr größtenteils auf den Köln-Bonner Raum ausgerichtet. Umgekehrt stellt der AW-Kreis mit dem Ahrtal einen attraktiven Naherholungsraum für das angrenzende Nordrhein-Westfalen dar. Weniger Personenverkehr und dafür noch mehr Güterverkehr auf der ohnehin lärmgeplagten Rheinschiene – das ist völlig inakzeptabel. Im Gegenteil fordert die Stadt Remagen, die linksrheinische Strecke drastisch vom Güterverkehr zu entlasten.

 

 

Dr. Peter Wyborny äußert sein Unverständnis darüber, dass der gestrichene Halt der RE5 in Oberwinter nicht aufgeführt wird. Er beantrage daher den Satz: „Konkret geht es um die Einschränkung der Regionalbahnlinie 30 (Bonn – Remagen – Ahrbrück) mit dem Ziel, stündlich eine weitere Güterbahntrasse zu öffnen.“ Gegen den Satz: „Konkret geht es um die Einschränkung der Regionalbahnlinie 30 (Bonn – Remagen – Ahrbrück) und der RE5 mit dem Ziel, stündlich eine weitere Güterbahntrasse zu öffnen.“ auszutauschen.

 

Dem Antrag wird bei einer Ja-Stimme mehrheitlich nicht gefolgt.

 

Bürgermeister Herbert Georgi verweist auf die Sitzung des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 19.06.2018. Dort wird unter TOP 3 Herr Dr. Ing. Thomas Geyer, Verbandsdirektor Zweckverband Schienenpersonennahverkehr zum Thema „Wegfall RE5“ referieren und zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.