Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt per Akklamation folgende Personen in die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen aufzunehmen:

 

  1. Blüher, Jürgen, geb. am 25.07.1955 in Remagen, Vermessungsingenieur, wohnhaft Quellenstraße 151, 53424 Remagen Kripp
  2. Dackweiler, Thomas, geb. 11.01.1963 in Hannover, Lehrer, wohnhaft Siebengebirgsweg 27a, 53424 Remagen-Oberwinter
  3. Dickmann, Walter, geb. am 26.11.1953 in Greven, Lehrer (Studiendirektor), wohnhaft Im Ellig 19, 53424 Remagen-Oberwinter
  4. Eckhardt, Reiner, geb. am 14.11.1967 in Gerstetten, Dipl. Ing., wohnhaft Ligusterweg  22, 53424 Remagen-Kripp
  5. Efferz, Ingrid Erna, geb. Hoenen, geb. am 10.10.1956 in Bonn, kaufm. Angestellte, wohnhaft Nibelungenring 23, 53424 Remagen
  6. Giebler, Jürgen, geb. am 14.01.1954 in Bonn, Bürovorsteher .R., Fraunhofer Straße 19, 53424 Remagen
  7. Kaiser, Horst Friedrich, geb. am 14.02.1949 in Saarbrücken, Dipl. Verwaltungswirt a.D., wohnhaft Brückenweg 4, 53424 Remagen-Oedingen
  8. Katzenberger, Jens, geb. am 17..06.1972 in Remagen, Handelsfachwirt, wohnhaft Nibelungenring 64a, 53424 Remagen
  9. Kirfel, Bernward, geb. am 13.04.1963 in Ahrweiler, kaufm. Angestellter, wohnhaft Batterieweg 22, 53424 Remagen-Kripp
  10. Lembke, Franz-Otto, geb. 07.05.1952 in Remagen, Finanzbeamter, wohnhaft Friesenstraße 14, 53424 Remagen
  11. Lied, Katharina, geb. Keller, geb. am 26.06.1962 in Bad Neuenahr, Erzieherin, wohnhaft Römerstraße 34, 53424 Remagen-Kripp
  12. Linden-Berresheim, Angela, geb. am 20.03.1954 in Ahrweiler, Kauffrau i.R., wohnhaft Pützgasse 5, 53424 Remagen-Oberwinter
  13. Ludes, Reiner, geb. am 30.11.1963 in Hermeskeil, Beamter (BMVg), wohnhaft Am Römerhof 44, 53424 Remagen
  14. Reinartz, Heike Elly, geb. Hattenhauer,  geb. am 23.11.1963 in Remagen, Einrichtungsfachberaterin und Bestatterin, wohnhaft Bonner Straße 23, 53424 Remagen-Rolandseck
  15. Roth, Friedrich Johann, geb. am 07.11.1955 in Seeshaupt/Obb, Soldat i.R., wohnhaft Talstraße 69, 53424 Remagen-Bandorf
  16. Schaumlöffel, Dr. Kay-Uwe, geb. am 14.04.1956 in Bremen,Beamter (BfF), Waldburgstraße 22a, 53424 Remagen
  17. Schneider, Dirk, geb. am 20.06.1956 in Süchteln (Viersen), Dipl.Ing. i.R., wohnhaft Nibelungenring 29, 53424 Remagen
  18. Schneider, Erwin, geb. am 24.12.1954 in Remagen, Soldat i.R., wohnhaft Rheinstraße 58, 53424 Remagen-Unkelbach
  19. Tillmann, Martin, geb. am 08.01.1954 in Castrop-Rauxel, Rentner, wohnhaft Milchgasse 11, 53424 Remagen
  20. Waßmann, Sabine, geb. Lammerich, geb. am 26.081963 in Bonn, Buchhalterin, wohnhaft Krimhildweg 12, 53424 Remagen

 

Der Vorsitzende hat sich gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung an der Wahl nicht beteiligt.

 

Die Wahlen wurden für jede Person einzeln durchgeführt.

 


Protokoll:

In diesem Jahr findet eine Neuwahl der Schöffen für die Amtsperiode von 2019 bis 2023 statt. Die Wahl erfolgt durch bei den Amtsgerichten gebildete Wahlausschüsse auf der Grundlage von Vorschlagslisten, die gem. § 36 Abs.1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) von der Gemeinde bis zum 30.06. des Wahljahres aufzustellen sind. Der Präsident des Landgerichts bestimmt in Anlehnung an die Einwohnerzahl die Anzahl der Schöffen, die vorgeschlagen werden sollen. Für Remagen sollen danach für die kommende Wahlperiode mindestens 10 Personen vorgeschlagen werden.

 

In früheren Wahlperioden wurden die Bewerberinnen und Bewerber fast ausschließlich durch die Parteien entsprechend der Sitzverteilung im Stadtrat vorgeschlagen. Aufgrund eines öffentlichen Aufrufs sind nunmehr viele Einzelbewerbungen eingegangen über die gleichberechtigt mit „Parteivorschlägen“ nach den Grundsätzen einer Wahl im Stadtrat abzustimmen ist, so dass nachfolgend auch nicht mehr hiernach unterschieden wird.

 

Gegen die vorgenannten Personen bestehen nach einer verwaltungsseitig vorgenommenen Überprüfung der in den Bewerbungsvordrucken gemachten Angaben keine Ausschließungsgründe. Obwohl die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber größer ist als die Mindestzahl der in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen (s.o.), empfiehlt es sich, alle Bewerberinnen und Bewerber zu wählen, wobei dies nicht en bloc sondern in Form einer Einzelabstimmung erfolgen sollte. Der Ausschuss hat allerdings die Möglichkeit, durch einfachen Beschluss einzelne Personen vorab von der Wahl durch den Stadtrat auszuschließen. Dies müsste dann aber konkret begründet werden.