Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 63.006,00 € für die Beamtenversorgung zu.


Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 23.03.2018 hat die Rheinische Versorgungskasse die von der Stadt zu zahlende Umlage für die Beamtenversorgung für das Jahr 2017 sowie die Vorauszahlungen für 2018 festgesetzt. Danach beträgt die Umlage für 2017 456.766,00 € (2016: 414.332,00 €). Abzüglich geleisteter Vorauszahlungen von 432.840,00 € verbleibt somit eine Nachzahlung von 23.926,00 €. Die deutliche Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von ca. 10 % hat ihre Ursache zum einen in einem Anstieg des Gesamtaufwandes der Versorgungskasse, der prozentual auf die Mitglieder verteilt wird, und zum andern in einem Anstieg des bei der Stadt Remagen entstanden Versorgungsaufwands. Dies hat zu einer Anhebung der Umlagehebesätze und einem Anstieg der Umlagebemessungsgrundlage (= Summe aus den Jahreswerten der ruhgehaltsfähigen Dienstbezüge und Versorgungsbezüge) geführt.

 

Aufgrund der Erhöhung wurde auch die Vorausleistung für 2018 auf 484.080,00 € (2017: 432.840 €) angehoben, so dass neben der Nachzahlung für 2017 eine weitere Mehrbelastung in Höhe von 51.240,00 € entsteht. Die Mehraufwendungen für die Beamtenversorgung betragen damit in diesem Jahr insgesamt 75.166,00 €, so dass die Haushaltsansätze entsprechend korrigiert werden müssen. Bei der Umlage für die Beamtenversorgung handelt es sich um eine Pflichtabgabe, auf deren Höhe die Stadt keinen Einfluss hat. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung bei der Altersvorsorge ist auch in den nächsten Jahren mit möglicherweise sogar überproportional weiter steigenden Umlagen zu rechnen.

 

Ergänzend zur Vorlage erklärt der Vorsitzende, dass der Betrag der überplanmäßigen Ausgabe auf 63.006,00 € aufgrund eines Rechenfehlers korrigiert werden muss.