Beschluss:
Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis.
Der Bericht der Kreisverwaltung Ahrweiler über die unvermutete überörtliche Prüfung der Stadtkasse Remagen vom 05.09.2018 lag allen Ratsmitgliedern vor.
Nach § 33 I Gemeindeordnung ist der Stadtrat über eine überörtliche Prüfung zu unterrichten.