Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

Damit ist die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 einstimmig beschlossen. Sie hat folgenden Wortlaut:

 

 

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS

HAUSHALTSJAHR 2019

vom 26. November 2018

 

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Festgesetzt werden

 

1.            im Ergebnishaushalt

 

      der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17)                                                              33.391.843

      der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18)                                                    32.017.581 €

      der Jahresüberschuss auf (E23)                                                                                    1.374.262 €

 

2.            im Finanzhaushalt

 

      der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23)                                        1.616.674 €

 

      die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27)                                                  3.440.391 €

      die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32)                                                 4.212.728 €

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F33)   -772.337 €

 

      der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf         (F40)       -793.000 €

 

 

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf                                                                                             2.550.000 €.

 

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf                                             0 €.

 

 

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf                    3.000.000 €.

 

 

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

 

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf

 

  1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

 

      Betriebszweig Wasserversorgung auf                                                                          377.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf                                                                   1.798.000 €

      zusammen auf                                                                                                           2.175.000 €

     

  1. Kredite zur Liquiditätssicherung

 

      Betriebszweig Wasserversorgung auf                                                                          100.000 €

      Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf                                                                      400.000 €

      zusammen auf                                                                                                              500.000 €

     

  1. Verpflichtungsermächtigungen

 

Für die Eigenbetriebe und deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

 

 

§ 6

Steuersätze

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

-     Grundsteuer A auf                                                                                                         300 v. H.

-     Grundsteuer B auf                                                                                                         365 v. H.

-     Gewerbesteuer auf                                                                                                        365 v. H.

 

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

 

-                      für den ersten Hund                                                                                                         84 €

-                      für den zweiten Hund                                                                                                     108 €

-                      für jeden weiteren Hund                                                                                                168 €

-                      für gefährliche Hunde                                                                                                    564 €

 

 

 

§ 7

Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017 betrug 32.428.164,94 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 beträgt 33.162.783,94 € und zum 31.12.2019  34.537.045,94 €.

 

 

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

 

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

 

 

 

 

Remagen, 26. November 2018

 

 

 

Björn Ingendahl

Bürgermeister

 


Der Produkthaushaltsplan 2019 sowie die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 lagen allen Ratsmitgliedern vor.

 

Die seit Jahren geübte Praxis, die Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten „Stellenplan und Haushalt“ en bloc abzugeben, wird beibehalten.

 

Die Haushaltsrede des Vorsitzenden, die Stellungnahmen der Fraktionen und der Ratsmitglieder der FDP und der WGR sind dieser Niederschrift als Bestandteil beigefügt.

 

Aus dem Wortbeitrag von Ratsmitglied Dr. Peter Wyborny gehen folgende Anträge hervor:

 

  1. Erhöhung des Haushaltsansatzes beim Produkt 12210 von 100.000,00 € auf 120.000,00 € für den gutachterlichen Mehraufwand und für die Einleitung weiterer konkreter Schutzmaßnahmen im Sinne der betroffenen Bürger.
  2. Erhöhung des Haushaltsansatzes bei Produkt 21110.523800 um 13.100,00 € für die Beschaffung von Tischen und Stühlen sowie Stahlschränken für die Grundschule Remagen.
  3. Für die Querung der K 40, Wachtbergstraße, sollen 20.000,00 € in den Haushalt eingestellt werden, damit eine Querung der Wachtbergstraße auf Höhe der Kindertagesstätte gefahrlos möglich wird.

 

Die Zustimmung zum Haushalt wird von der Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel abhängig gemacht.

 

 

Bürgermeister Björn Ingendahl macht deutlich, dass für die Erstellung des Folgegutachtens zum Hochwasserschutz bereits Haushaltsmittel eingestellt sind. Solle die WGR ihren Antrag aber so verstanden wissen, dass die Erhöhung des Titels erfolgen solle, um mögliche Maßnahmenvorschläge aus dem Folgegutachten zur Rückhaltung umzusetzen, so sei diese Summe bei weitem nicht ausreichend. In der Nachbargemeinde Grafschaft werden diese Ausgaben beispielsweise auf 50 Millionen Euro beziffert.

 

Was das Budget der Grundschulen betrifft, so der Vorsitzende, sei man zunächst bestrebt, alle Schulen gleich zu behandeln. Zudem habe man erstmals eine Pauschale in den Haushalt eingestellt, die es den Schulleiterinnen ermöglicht, Wünsche nach eigenen Bedürfnissen umzusetzen.

 

Zum dritten Antrag, im Bereich der Kindertagesstätte Oedingen eine Querungshilfe auf der K 40, Wachtbergstraße, zu installieren, teilt Bürgermeister Björn Ingendahl mit, dass diese, nachdem sich im Rahmen der Verkehrsschau ein Bild gemacht wurde, möglichst bereits im ersten Quartal 2019 errichtet wird. Die Kosten hierfür übernimmt weitestgehend das Land als Träger der Straßenbaulast. Herstellungskosten für die Zuwegung zur Straße, die von der Stadt Remagen zu tragen sind, wurden in Höhe von 8.000 € im Haushalt eingestellt.

 

 

 

Aufgrund der Ausführungen des Vorsitzenden zieht Dr. Peter Wyborny den Antrag zu 3. zurück. Die verbleibenden Anträge hält er aufrecht.

 

Der Antrag zu 1. wird gegen zwei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Antrag zu 2. wird gegen eine Ja-Stimme und fünf Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abschließend lässt der Vorsitzende über den gesamten Haushaltsplan sowie über die Haushaltssatzung abstimmen. Die Abstimmung hat nachstehendes Ergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder:       32+1

Zahl der anwesenden Ratsmitglieder:     32+1

Ja-Stimmen:                                                  32

Nein-Stimmen:                                             0

Stimmenthaltungen:                                               1