Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

1)  Der Stadtrat spricht sich für einen Beitritt zur RAE als Kommanditistin zum 01.01.2019 aus, sofern bis dahin die Prüfung der Kommunalaufsicht gem. § 92 GemO positiv vorliegt. Sofern die Prüfung der Kommunalaufsicht erst zu einem späteren Zeitpunkt positiv vorliegen sollte, erfolgt der Beitritt zur RAE zum 1. des nächstmöglichen Monats.

 

2)  Auf die Gründung einer Zwischengesellschaft wird verzichtet.

 

3)  Den Organbesetzungen wird vom Grundsatz her zugestimmt. Die Gremien nehmen nach der Kommunalwahl 2019 die konkrete Benennung vor.

 

4)  Über die Verwendung des jährlichen Ausschüttungsanteils der Stadt Remagen beschließt der Stadtrat nach Vorlage des Jahresabschlussberichtes. Im Grundsatz wird angestrebt, dass dieser als zusätzliches Kapital der RAE zur Verfügung und als Gesellschafterdarlehen für Sondertilgungen der RAE bereitzustellen ist.

 

5)  Das von der Stadt zu erbringende Eigenkapital (rd. 690 T€) wird nicht fremdfinanziert und ist im Haushalt 2019 auszuweisen.

 


Sachverhalt:


Problemstellung, Begründung:

 

Zuletzt wurden die Gremien im Juni 2018 über den aktuellen Sachstand „Stromnetzübernahme der Rhein-Ahr-Energie Gesellschaft“ (RAE) informiert.

Die Beschlussfassung des Stadtrates vom 18.06.2018 hierzu lautet:

 

1)   Zwecks Umsetzung der Stromkonzessionsvergabeentscheidung vom 12.03.2013

     beschließt der Stadtrat dem in der Beschlussbegründung dargestellten Netzübernahmekonzept einschließlich Übergangsmodell unter Interimsbeteiligung des Altkonzessionärs zu und ermächtigt den Bürgermeister, die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen und Vereinbarungen abzuschließen.

2)    Die Gremien sind nach dem Feststehen des Netzwertes (ohne Entflechtungsaufwand) hinsichtlich der Ausübung des Optionsrechtes über eine kommunale Beteiligung (Anteilserwerb) an der Rhein-Ahr-Energie GmbH & Co. KG (RAE) erneut zu befassen. Zuvor muss die Abstimmung eines etwaigen Anteilserwerbes mit der Kommunalaufsicht gemäß § 92 Abs. 1 Satz 3 GemO erfolgt sein.

 

3)   Die kommunalen Besetzungen der gesellschaftsrechtlichen Struktur der Rhein-Ahr-Energie (RAE) GmbH & Co.KG und der Rhein-Ahr-Energie-Netz (RAEN)(wie z.B. die Besetzung der Unternehmensvertretung, -führung und -aufsicht) sind in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Entscheidung vorzulegen, sofern ein Anteilserwerb erfolgt.

 

 

Zwischenzeitlich wurde die erste Phase des Netzübernahmekonzeptes vollzogen. Dies bedeutet, dass entsprechende Vertragsunterzeichnungen erfolgten, die Rhein Ahr Energie Netz GmbH & Co.KG (RAEN) gegründet sowie die Stromnetze aller beteiligten Kommunen in die RAEN eingebracht wurden. Zudem hat die RAE an der RAEN zu 74,9 % Anteile erworben. Inhaberin der restlichen 25,1 % ist innogy (RWE).

 

 

Der (Teil-) Kaufpreis für die Stromnetze wurde zw. der EVM sowie der RWE endverhandelt und beträgt rd. 10,9 Mio. €. Entsprechend des Verhältnisses der Stromnetzwerte sowie den Geschäftsanteilen an der RAE ergibt sich eine Finanzierungsübersicht, die zum Ende dieser Beschlussvorlage dargestellt ist. Abgerundet werden die Informationen durch eine Übersicht der voraussichtlichen Finanzauswirkungen auf den kommunalen Haushalt. In der Anlage 1 sind die Arbeitsergebnisse zwischen der Arbeitsgruppe der Kommunen sowie der EVM zusammengefasst. Hierin werden die maßgeblichen Aussagen zur Finanzierung, den Ausschüttungen und den Gremien-/ Organbesetzungen angeführt.

 

 

Derzeitig werden von den beauftragten Rechtsberatern der Sozietät Martini-Mogg-Vogt, Koblenz (MMV-PartGmbB), die Unterlagen für die Analyseprüfung durch die Kommunalaufsicht nach § 92 GemO erstellt.  Hierfür bedarf es jedoch auch der Entwürfe der „endverhandelten Verträge bezüglich des Beitritts zur RAE“. Die Vorlage bei der Kommunalaufsicht soll noch im 4. Quartal 2018 erfolgen. Erste Abstimmungsgespräche mit der Kommunalaufsicht verliefen positiv. Vorbehaltlich einer positiven Analysebeurteilung kann eine Fremdfinanzierung einer kommunalen Beteiligung bei angespannter Haushaltslage vorgeschlagen werden, die zu keinen haushaltsrechtlichen Bedenken führen werde.

 

 

Zur Bündelung der „kommunalen Stimme“ war bisher angedacht, dass eine Zwischengesellschaft der RAE vorgeschaltet würde. Dieses Konstrukt kann aber auch durch eine vertragliche Bekundung praktikabel und ohne den formellen Aufwand (Gesellschaftsvertrag, gebührenpfl. Eintragung beim Amtsgericht etc.) gelöst werden. Auf die Gründung einer Zwischengesellschaft sollte daher verzichtet werden.

 

 

Bezüglich der Organbesetzung durch Gemeindevertreter sollte eine namentliche Nennung / Bestimmung nach den Kommunalwahlen von der Gemeinde / Stadt vorgenommen werden.

Es ist die folgende Verteilung bei der RAE vorgesehen:

 

A)  Geschäftsführung (2 Personen):

Die Geschäftsführung der RAE soll paritätisch besetzt werden. Für die beiden Geschäftsführungen werden vorgeschlagen:

 

Jörg Schneider Andreas Schneider

                                EVM-Prokurist                                       Beamter der Gemeinde Grafschaft

 

B)  Aufsichtsrat (11 Personen):

7 Sitze für die beteiligten Kommunen (inkl. Vorsitz), Verteilung: Jede Kommune wird durch die Bürgermeisterin / den Bürgermeister vertreten)

3 Sitze für evm,

1 Sitz für innogy (ohne Stimmrecht, befristet bis 2025)

 

C)  Gesellschafterversammlung (16 Personen):

16 Sitze für die beteiligten Kommunen. Verteilung erfolgt gem. folgender Berechnung:

 

Kriterien für Vertretung :

Grafschaft

Sinzig

Remagen

Bad Breisig

Burgbrohl

Gönnersdorf

Brohl-Lützing

Gesamt

Anzahl Ratsmitglieder 01.09.2018

28

32

32

24

20

12

16

164

Sitze nach Anzahl Ratsmitglieder  "gerundet auf 10tel"

3

3

3

2

2

1

2

16

 

Für die Stadt Remagen  sind im Haushaltsentwurf 2019 die für den Beitritt zu leistende Stammeinlage in Höhe von 690.000 € veranschlagt. Der Betrag entspricht dem aufzubringenden Gemeindeanteil am Eigenkapital.

 

Die Finanzierung und die Gewinnausschüttung der RAE kann in Kurzfassung wie folgt vorgestellt werden (rundungsbedingte Darstellung):

 

Übersicht zur Stromnetzfinanzierung und Gewinnausschüttung

 

Stromnetzwert 14,5 Mio. €

 

 


                              Phase 1                                                   Phase 2

                           bis 31.12.25                                              ab 01.01.26

 

 


                 RAE         +          innogy                                       RAE

               74,9 %                   25,1 %                                      100 %

 

           10,9 Mio. €               3,6 Mio. € *                                 14,5 Mio. € *

 

 


     EVM                     Kommunen            

     49 %                          51 %

 

  5,3 Mio. €                  5,6 Mio. € (5,8 Mio. € mit Liquditätsanteil 260 T€)

 

 

 


                          Fremdkapital      Eigenkapital

                                 57 %**                  43 %**

  

                             3,2 Mio. €           2,4 Mio. €

 


                                                       Remagen          (27,53 %)***    651 T€ 

                                                       Grafschaft         (23,13 %)        547 T€

                                                       Sinzig                (20,03 %)        473 T€

                                                       Bad Breisig        (16,00 %)       378 T€

                                                       Brohl-Lützing     (  7,29 %)       173 T€

                                                       Burgbrohl           (  4,92 %)       117 T€

                                                       Gönnersdorf       ( 1,10 %)          26 T€

                                                                                                  

 

* Der Kaufpreis für den 25,1 %-Kommanditanteil der innogy, den RAE zum 01.01.2026 erwerben wird, entspricht nicht zwingend dem anteiligen Kaufpreis zum 01.07.2018, da die bilanziellen Entwicklungen bis 2025 (Investitionen, Entwicklung Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten und Verbindlichkeiten und Rückstellungen) bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigt werden. Aktuell geht man von einem Eigenkapitalbedarf von 1,5 Mio.€ aus (EVM = 0,7 Mio.€, Kommunen = 0,8 Mio.€).

** Unterstellte Quoten lt. aktuellen Verhandlungsstand der EVM mit Bankinstituten

 

Die für Phase 1 berechneten jährlichen Ausschüttungen betragen für die Kommunen rd. 111 T€ und sind anteilsmäßig untereinander aufzusplitten:

 

                                                      Remagen           (27,53 %)   30.500 €

                                                      Grafschaft          (23,13 %)   25.700 € 

                                                      Sinzig                 (20,03 %)   22.300 €

                                                      Bad Breisig         (16,00 %)  17.800 €

                                                      Brohl-Lützing      (  7,29 %)     8.100 €

                                                      Burgbrohl            (  4,92 %)    5.400 €

                                                      Gönnersdorf        ( 1,10 %)     1.200 €

 

 

Die Kommunen, die ihren Kapitalbedarf für die „Eigenkapitalanteile“ fremdfinanzieren, könnten die Ausschüttungen der RAE zur Deckung der Zinslast verwenden. Ob dies jedoch ausreicht, hängt von den Finanzierungskonditionen der Kommune ab.

 

Für die Stadt Remagen stellt sich aufgrund der auch künftig erwarteten guten Finanzlage die Frage einer Mittelverwendung der jährlichen Ausschüttung (rd. 30 T€). Neben einer Vereinnahmung im kommunalen Haushalt bietet es sich an, die Überschüsse als zusätzliches Kapital der RAE zur Verfügung und als Gesellschafterdarlehen für Sondertilgungen der RAE bereitzustellen.

 

 

Die Kommunen erhalten für die Phase 1 Ausschüttungen der RAE für die Geschäftsjahre 2019 – 2025 (7 Jahre). Die Ausschüttung für das Jahr 2019 wird in 2020 berechnet und festgestellt; erstmals wird in 2020 eine Ausschüttung (für 2019) erfolgen, in der (einmalige) Verlustvorträge (wg. Zinsaufwand ca. 75 T€) aus dem Jahr 2019 verrechnet werden. Insofern erhalten die Kommunen für das Geschäftsjahr 2019 in 2020 eine (einmalig) geringere Ausschüttung von ca. 35 T€!

 

Die Gesamtkapital-Rendite auf RAE-Ebene wird in der Phase 1 etwas unter 5 % liegen, in der Gesamtbetrachtung (Phasen 1 und 2) bei rd. 6 %.

 

 

Ein Beitritt zur RAE bedarf der Beschlussfassung im Rat und erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der Kommunalaufsicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Beitrittsbeschluss unter den Vorbehalt der positiven Prüfung der Kommunalaufsicht zu fassen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 ja

 

Gesamtkosten

Buchungsstelle

HH-Ansatz

noch verfügbar

 

Maßnahmen-Nr.

 

 

 

Bezeichnung

 

 

Rd. 690.000 €

62600-111200-62600001-26

     

     

2019: 690.000 €