Sitzung: 26.11.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
1) Der Stadtrat spricht sich für einen Beitritt zur RAE als Kommanditistin
zum 01.01.2019 aus, sofern bis dahin die Prüfung der Kommunalaufsicht gem. § 92
GemO positiv vorliegt. Sofern die Prüfung der Kommunalaufsicht erst zu einem
späteren Zeitpunkt positiv vorliegen sollte, erfolgt der Beitritt zur RAE zum
1. des nächstmöglichen Monats.
2) Auf die Gründung einer Zwischengesellschaft wird verzichtet.
3)
Den Organbesetzungen wird vom Grundsatz her zugestimmt.
Die Gremien nehmen nach der Kommunalwahl 2019 die konkrete Benennung vor.
4)
Über die Verwendung des jährlichen
Ausschüttungsanteils der Stadt Remagen beschließt der Stadtrat nach Vorlage des
Jahresabschlussberichtes. Im Grundsatz wird angestrebt, dass dieser als
zusätzliches Kapital der RAE zur Verfügung und als Gesellschafterdarlehen für
Sondertilgungen der RAE bereitzustellen ist.
5)
Das von der Stadt zu erbringende Eigenkapital (rd.
690 T€) wird nicht fremdfinanziert und ist im Haushalt 2019 auszuweisen.
Sachverhalt:
Problemstellung,
Begründung: Zuletzt wurden
die Gremien im Juni 2018 über den aktuellen Sachstand „Stromnetzübernahme der
Rhein-Ahr-Energie Gesellschaft“ (RAE) informiert. Die
Beschlussfassung des Stadtrates vom 18.06.2018 hierzu lautet: 1) Zwecks Umsetzung der Stromkonzessionsvergabeentscheidung vom 12.03.2013
beschließt der Stadtrat dem
in der Beschlussbegründung dargestellten Netzübernahmekonzept einschließlich
Übergangsmodell unter Interimsbeteiligung des Altkonzessionärs zu und
ermächtigt den Bürgermeister, die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen
und Vereinbarungen abzuschließen. 2) Die Gremien sind nach dem Feststehen des Netzwertes (ohne
Entflechtungsaufwand) hinsichtlich der Ausübung des Optionsrechtes über eine
kommunale Beteiligung (Anteilserwerb) an der Rhein-Ahr-Energie GmbH & Co.
KG (RAE) erneut zu befassen. Zuvor muss die Abstimmung eines etwaigen
Anteilserwerbes mit der Kommunalaufsicht gemäß § 92 Abs. 1 Satz 3 GemO
erfolgt sein. 3) Die kommunalen Besetzungen der gesellschaftsrechtlichen Struktur der
Rhein-Ahr-Energie (RAE) GmbH & Co.KG und der Rhein-Ahr-Energie-Netz
(RAEN)(wie z.B. die Besetzung der Unternehmensvertretung, -führung und
-aufsicht) sind in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Entscheidung
vorzulegen, sofern ein Anteilserwerb erfolgt. Zwischenzeitlich
wurde die erste Phase des Netzübernahmekonzeptes vollzogen. Dies bedeutet,
dass entsprechende Vertragsunterzeichnungen erfolgten, die Rhein Ahr
Energie Netz GmbH & Co.KG (RAEN) gegründet sowie die Stromnetze aller
beteiligten Kommunen in die RAEN eingebracht wurden. Zudem hat die RAE an der
RAEN zu 74,9 % Anteile erworben. Inhaberin der restlichen 25,1 % ist innogy
(RWE). Der (Teil-)
Kaufpreis für die Stromnetze wurde zw. der EVM sowie der RWE
endverhandelt und beträgt rd. 10,9 Mio. €. Entsprechend des Verhältnisses der
Stromnetzwerte sowie den Geschäftsanteilen an der RAE ergibt sich eine
Finanzierungsübersicht, die zum Ende dieser Beschlussvorlage dargestellt ist.
Abgerundet werden die Informationen durch eine Übersicht der voraussichtlichen
Finanzauswirkungen auf den kommunalen Haushalt. In der Anlage 1 sind die
Arbeitsergebnisse zwischen der Arbeitsgruppe der Kommunen sowie der EVM
zusammengefasst. Hierin werden die maßgeblichen Aussagen zur Finanzierung,
den Ausschüttungen und den Gremien-/ Organbesetzungen
angeführt. Derzeitig werden
von den beauftragten Rechtsberatern der Sozietät Martini-Mogg-Vogt, Koblenz
(MMV-PartGmbB), die Unterlagen für die Analyseprüfung durch die
Kommunalaufsicht nach § 92 GemO erstellt.
Hierfür bedarf es jedoch auch der Entwürfe der „endverhandelten
Verträge bezüglich des Beitritts zur RAE“. Die Vorlage bei der Kommunalaufsicht
soll noch im 4. Quartal 2018 erfolgen. Erste Abstimmungsgespräche mit der
Kommunalaufsicht verliefen positiv. Vorbehaltlich einer positiven
Analysebeurteilung kann eine Fremdfinanzierung einer kommunalen Beteiligung
bei angespannter Haushaltslage vorgeschlagen werden, die zu keinen
haushaltsrechtlichen Bedenken führen werde. Zur Bündelung
der „kommunalen Stimme“ war bisher angedacht, dass eine
Zwischengesellschaft der RAE vorgeschaltet würde. Dieses Konstrukt kann aber
auch durch eine vertragliche Bekundung praktikabel und ohne den formellen
Aufwand (Gesellschaftsvertrag, gebührenpfl. Eintragung beim Amtsgericht etc.)
gelöst werden. Auf die Gründung einer Zwischengesellschaft sollte daher
verzichtet werden. Bezüglich der Organbesetzung
durch Gemeindevertreter sollte eine namentliche Nennung / Bestimmung
nach den Kommunalwahlen von der Gemeinde / Stadt vorgenommen werden. Es ist die
folgende Verteilung bei der RAE vorgesehen: A)
Geschäftsführung (2 Personen): Die Geschäftsführung der RAE soll paritätisch besetzt werden. Für die
beiden Geschäftsführungen werden vorgeschlagen: Jörg Schneider Andreas
Schneider EVM-Prokurist
Beamter der Gemeinde Grafschaft B)
Aufsichtsrat (11 Personen): 7 Sitze für die beteiligten Kommunen (inkl.
Vorsitz), Verteilung: Jede Kommune wird durch die Bürgermeisterin / den Bürgermeister
vertreten) 3 Sitze für evm, 1 Sitz für innogy (ohne Stimmrecht,
befristet bis 2025) C)
Gesellschafterversammlung (16 Personen): 16 Sitze für die beteiligten Kommunen.
Verteilung erfolgt gem. folgender Berechnung:
Für die Stadt
Remagen sind im Haushaltsentwurf 2019
die für den Beitritt zu leistende Stammeinlage in Höhe von 690.000 €
veranschlagt. Der Betrag entspricht dem aufzubringenden Gemeindeanteil am
Eigenkapital. Die Finanzierung und die Gewinnausschüttung
der RAE kann in Kurzfassung wie folgt vorgestellt werden (rundungsbedingte
Darstellung): Übersicht zur
Stromnetzfinanzierung und Gewinnausschüttung Stromnetzwert 14,5 Mio. €
Phase
1
Phase 2 bis 31.12.25
ab 01.01.26
RAE + innogy
RAE 74,9 % 25,1 % 100
%
10,9 Mio. € 3,6
Mio. € * 14,5 Mio. € *
EVM Kommunen 49 % 51 % 5,3 Mio. € 5,6 Mio. € (5,8 Mio. €
mit Liquditätsanteil 260 T€)
Fremdkapital Eigenkapital 57 %** 43 %** 3,2 Mio. € 2,4 Mio. €
Remagen (27,53
%)*** 651 T€
Grafschaft (23,13
%) 547 T€ Sinzig (20,03 %) 473 T€
Bad Breisig (16,00
%) 378 T€
Brohl-Lützing ( 7,29 %) 173 T€
Burgbrohl ( 4,92 %) 117 T€
Gönnersdorf ( 1,10 %) 26 T€ * Der Kaufpreis für den 25,1
%-Kommanditanteil der innogy, den RAE zum 01.01.2026 erwerben wird,
entspricht nicht zwingend dem anteiligen Kaufpreis zum 01.07.2018, da die
bilanziellen Entwicklungen bis 2025 (Investitionen, Entwicklung
Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten und Verbindlichkeiten und
Rückstellungen) bei der Kaufpreisermittlung berücksichtigt werden. Aktuell
geht man von einem Eigenkapitalbedarf von 1,5 Mio.€ aus (EVM = 0,7 Mio.€,
Kommunen = 0,8 Mio.€). ** Unterstellte Quoten lt. aktuellen
Verhandlungsstand der EVM mit Bankinstituten Die für Phase 1
berechneten jährlichen Ausschüttungen betragen für die Kommunen rd.
111 T€ und sind anteilsmäßig untereinander aufzusplitten:
Remagen (27,53 %) 30.500 €
Grafschaft (23,13
%) 25.700 € Sinzig (20,03 %) 22.300 €
Bad Breisig (16,00
%) 17.800 €
Brohl-Lützing ( 7,29 %)
8.100 €
Burgbrohl ( 4,92 %)
5.400 €
Gönnersdorf ( 1,10
%) 1.200 € Die Kommunen, die
ihren Kapitalbedarf für die „Eigenkapitalanteile“ fremdfinanzieren, könnten
die Ausschüttungen der RAE zur Deckung der Zinslast verwenden. Ob dies jedoch
ausreicht, hängt von den Finanzierungskonditionen der Kommune ab. Für die Stadt
Remagen stellt sich aufgrund der auch künftig erwarteten guten Finanzlage
die Frage einer Mittelverwendung der jährlichen Ausschüttung (rd. 30 T€).
Neben einer Vereinnahmung im kommunalen Haushalt bietet es sich an, die
Überschüsse als zusätzliches Kapital der RAE zur Verfügung und als
Gesellschafterdarlehen für Sondertilgungen der RAE bereitzustellen. Die Kommunen
erhalten für die Phase 1 Ausschüttungen der RAE für die Geschäftsjahre 2019 –
2025 (7 Jahre). Die Ausschüttung für das Jahr 2019 wird in 2020 berechnet und
festgestellt; erstmals wird in 2020 eine Ausschüttung (für 2019) erfolgen, in
der (einmalige) Verlustvorträge (wg. Zinsaufwand ca. 75 T€) aus dem Jahr 2019
verrechnet werden. Insofern erhalten die Kommunen für das Geschäftsjahr 2019
in 2020 eine (einmalig) geringere Ausschüttung von ca. 35 T€! Die Gesamtkapital-Rendite
auf RAE-Ebene wird in der Phase 1 etwas unter 5 % liegen, in der
Gesamtbetrachtung (Phasen 1 und 2) bei rd. 6 %. Ein Beitritt
zur RAE bedarf der Beschlussfassung im Rat und erfolgt vorbehaltlich der
Zustimmung der Kommunalaufsicht. Die Verwaltung
empfiehlt, den Beitrittsbeschluss unter den Vorbehalt der positiven Prüfung der
Kommunalaufsicht zu fassen. |
Haushaltsmäßige
Auswirkungen ja |
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Gesamtkosten |
Buchungsstelle |
HH-Ansatz |
noch verfügbar |
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Maßnahmen-Nr. |
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Bezeichnung |
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Rd.
690.000 € |
62600-111200-62600001-26 |
2019: 690.000 € |
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