Beschluss:
Per Akklamation werden nachstehende Mitglieder in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes gewählt:
ABWASSERZWECKVERBAND UNTERE AHR
Mitglied keine
Stellvertreter
Heinz-Peter Hammer
Mittelstraße 40
53424 Remagen-Kripp (CDU)
Prof. Dr. Frank Bliss
Sinziger Straße 4
53424 Remagen (B
90)
Susanne Tempel (Bürger)
Birkenstraße 15
53424 Remagen-Kripp (FBL)
Zusätzlich ist, neben dem Bürgermeister, ein Mitglied und ein Stellvertreter in den Werkausschuss des Abwasserzweckverbandes Untere Ahr zu entsenden.
Die Fraktion der FBL schlägt daraufhin vor, Susanne Tempel als Mitglied und Günter Unkelbach als Stellvertreter in den Werkausschuss zu berufen. Dieser Wahlvorschlag findet bei nachfolgend aufgeführtem Abstimmungsergebnis nicht die erforderliche Mehrheit.
Susanne Tempel: 11 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen
Günter Unkelbach: 7 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen
In den Werkausschuss des Abwasserzweckverbandes werden per Akklamation
nachstehende Personen gewählt:
WERKAUSSCHUSS
ABWASSERZWECKVERBAND UNTERE AHR
Mitglied Stellvertreter
Prof. Dr. Frank Bliss Heinz-Peter
Hammer
Sinziger Straße 4 Mittelstraße
40
53424 Remagen (B
90) 53424
Remagen-Kripp (CDU)
Ergebnis: 13 Ja-Stimmen 14 Ja-Stimmen
5 Enthaltungen 8 Enthaltungen
Der Vorsitzende hat sich gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung an der Wahl nicht beteiligt.
Sachverhalt:
Für die Wahl der Vertreter der Verbandsmitglieder in die Verbandsversammlung gilt § 8 Abs. 2 Satz 3 Zweckverbandsgesetz sinngemäß § 88 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 GemO. Damit ist festgelegt, dass der Bürgermeister der geborene Vertreter des Verbandsmitglieds, somit der Stadt Remagen, ist. Weitere Vertreter werden vom Stadtrat in sinngemäßer Anwendung des § 45 GemO widerruflich bestellt; ihre Amtszeit entspricht, vorbehaltlich eines Widerrufs der Bestellung, der Amtszeit des Vertretungsorgans, somit des Stadtrats, das sie bestellt hat.
§ 8 Abs. 1 Satz 2 Zweckverbandsgesetz schließt aus, dass für die Vertreter der Verbandsmitglieder Stellvertreter bestellt werden.
Nach § 6 Abs. 2 der Verbandsordnung des Abwasserzweckverbandes „Untere Ahr“ vom 01.07.1989 hat die Stadt Remagen in der Verbandsversammlung vier Vertreter und somit vier Stimmen. Zu dem Bürgermeister hat der Stadtrat drei weitere Vertreter zu bestellen.
Die Verteilung der Ausschusssitze nach dem Stärkeverhältnis im Stadtrat ergibt sich wie folgt:
CDU: 1
Bündnis 90/Die Grünen: 1
FBL: 1
SPD: 0
FDP: 0
AfD: 0
Die Linke: 0
WGR: 0