Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, nachstehende 1. Änderungssatzung zur Satzung über die steuerbegünstigten Zwecke der gemeindlichen Kindertagesstätten vom 02.12.2002 zu beschließen:
1. Änderungssatzung zur Satzung
über die steuerbegünstigten Zwecke der gemeindlichen Kindertagesstätten
vom 02. Dezember 2002
§ 1
Die
Satzung über die steuerbegünstigten Zwecke der gemeindlichen Kindertagesstätten
vom 02. Dezember 2002 wird wie folgt geändert:
Die Stadt Remagen, Rheinland-Pfalz, verfolgt mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) Kindergarten St. Anna in Remagen, Kindergarten Unkelbach in Remagen-Unkelbach, Kindergarten Pusteblume in Remagen-Kripp, Kindergarten Goethe-Knirpse in Remagen und Kindergarten Oedinger Höhenzwerge in Remagen-Oedingen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ nach §§ 51 ff. der Abgabenordnung.
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Remagen, den
Björn Ingendahl
Bürgermeister
Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage. Ohne weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender