Beschluss: zur Kenntnis genommen

Bürgermeister Björn Ingendahl begrüßt Dr. Gerd Thielmann, Rechtsanwalt und Referent beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz.

 

Dr. Thielmann wurde eingeladen, um über die verschiedenen Möglichkeiten zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu referieren.

 

In seinem Vortrag beleuchtet er die Vor-und Nachteile der Abrechnungssysteme. Während beim Einmalbeitrag lediglich die Anlieger der ausgebauten Verkehrsanlage zu Beiträgen herangezogen werden, sind beim Wiederkehrenden Beitrag alle Grundstücke der jeweiligen Abrechnungseinheit beitragspflichtig. Dies führt oftmals zu dem Ergebnis, dass der Einmalbeitrag eine vier- oder auch fünfstellige Summe erreicht, während der Wiederkehrende Beitrag wesentlich geringer ausfallen dürfte. Je nach Bautätigkeit fällt der Wiederkehrende Beitrag allerdings jährlich an, während der einmalige Beitrag nur in großen Zeitabständen festgesetzt wird.

 

Grundlage zur Erhebung des Wiederkehrenden Beitrags sind die Abrechnungseinheiten, die durch die Gemeinde festgelegt werden müssen. Anhand einiger Beispiele verdeutlicht Dr. Thielmann die zu beachtenden Merkmale. So können beispielsweise Flüsse und Eisenbahntrassen trennende Wirkung haben und einen Ortsteil in mehrere Abrechnungseinheiten teilen.

 

Sollte sich die Stadt Remagen für einen Systemwechsel entscheiden, sei es sinnvoll, zunächst die Abrechnungseinheiten zu bilden, in denen ein Ausbau ansteht, damit der hohe Verwaltungsaufwand nach und nach bewältigt werden könne, so Dr. Thielmann. Eine Zeitspanne von sechs Monaten bei der Umsetzung einer Abrechnungseinheit sei realistisch. Zudem sei es hilfreich, hinsichtlich der zum Ausbau anstehenden Verkehrsanlagen eine Prioritätenliste zu erstellen.

 

Nachdem Dr. Thielmann sämtliche Fragen der Ausschussmitglieder ausführlich beantwortet, bedankt sich Bürgermeister Björn Ingendahl für dessen Vortrag. Anschließend besprechen die Ausschussmitglieder noch einmal die Vor-und Nachteile des Wiederkehrenden Beitrags. Auch stellt sich die Frage, ob ein Systemwechsel noch Auswirkungen auf Straßen hat, die bereits im Bau sind. Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließende Antwort gegeben werden. In dem Zusammenhang ergeht der Hinweis, dass Grundstücke, die bereits einen Einmalbeitrag gezahlt haben, bis zu 20 Jahren von Wiederkehrenden Beiträgen ausgenommen werden. Für diese Grundstücke besteht keine Beitragspflicht. Der nicht festzusetzende Beitrag wird von den übrigen beitragspflichtigen Grundstücken aufgefangen.

 

Abschließend einigt man sich dahingehend, seitens der Verwaltung Vorschläge über mögliche Abrechnungseinheiten zu erarbeiten. Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass der Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 11.11.2019 erneut aufgerufen werden soll. Ziel sei es, noch in diesem Jahr durch den Stadtrat einen Grundsatzbeschluss zu fassen.