Vorratsbeschluss:
Der
Ortsbeirat stimmt nach eingehender Beratung der vorgestellten
Straßenausbauplanung „Gotenstraße“ zu. Die Einmündungsbereiche der Straßen „In
der Wässerscheid“ und „Frankenstraße“ sollen unter Berücksichtigung der
vorhandenen Nullabsenkungen an die geplanten Gehwegbreiten angepasst werden. Hinsichtlich
des Höhenprofils der Straße soll die Variante 2 zum Tragen kommen. Der
Ortsbeirat empfiehlt die Einrichtung einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung von
der Straße „In der Wässerscheid“ kommend. Der Beschluss wird als
Vorratsbeschluss mit der Maßgabe gefasst, dass Wirksamkeit eintritt, soweit die
rechtliche Prüfung der Nichtzulassung des Antrags auf Vertagung zum Ergebnis
hat, dass die Zurückweisung durch den Vorsitzenden nicht zu beanstanden
ist.
Der
Beschluss ergeht mehrheitlich bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach § 17 Absatz 2 Satz 1 der
Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Remagen, die analog auf die
Ausschüsse und Ortsbeiräte anzuwenden ist kann der Ortsbeirat beschließen,
Angelegenheiten nach Beratung zu vertagen. Da im vorliegenden Fall der Antrag
auf Vertagung direkt nach der Vorstellung durch das Planungsbüro erfolgte,
wurde der Antrag korrekterweise nicht zugelassen.
Vorratsbeschluss:
Der
Ortsbeirat stimmt nach eingehender Beratung der vorgestellten
Straßenausbauplanung „Salierstraße“ zu. Die Einmündungsbereiche der Straßen „In
der Wässerscheid“ und „Frankenstraße“ sollen unter Berücksichtigung der
vorhandenen Nullabsenkungen an die geplanten Gehwegbreiten angepasst werden.
Hinsichtlich des Höhenprofils der Straße soll die Variante 2 zum Tragen kommen.
Der Beschluss wird als Vorratsbeschluss mit der Maßgabe gefasst, dass
Wirksamkeit eintritt, soweit die rechtliche Prüfung der Nichtzulassung des
Antrags auf Vertagung zum Ergebnis hat, dass die Zurückweisung durch den
Vorsitzenden nicht zu beanstanden ist.
Der
Beschluss ergeht mehrheitlich bei einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach § 17 Absatz 2 Satz 1 der
Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Remagen, die analog auf die
Ausschüsse und Ortsbeiräte anzuwenden ist kann der Ortsbeirat beschließen,
Angelegenheiten nach Beratung zu vertagen. Da im vorliegenden Fall der Antrag
auf Vertagung direkt nach der Vorstellung durch das Planungsbüro erfolgte, wurde
der Antrag korrekterweise nicht zugelassen.
Ausbauplanung
Gotenstraße
Ortsbeiratsmitglied
Martin Dinkelbach verlässt aufgrund von Sonderinteresse den Sitzungstisch und
nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Vorsitzende begrüßt
Dipl. Ing. Ralf Sebastian vom Fischer teamplan Ingenieurbüro. Gisbert Bachem
führt einleitend aus, dass es sich bei baurechtlich bei der Ausbauplanung der
Salier- und Gotenstraße um eine Maßnahme handelt, beitragsrechtlich müssen sie
jedoch getrennt behandelt werden. Herr Sebastian stellt zunächst die Pläne für
den Ausbau der Gotenstraße vor. Die
geplante Ausbaustrecke hat eine Länge von 133m. Geplant ist eine Verringerung
der Fahrbahnbreite von 5,50m auf 5,26m. Die Fahrbahn soll eine Asphaltdecke
erhalten. Der Gehweg in Pflasterbauweise ist im nördlichen Teil mit einer
Breite von 1,45m und im Süden mit einer Breite von 1,79m geplant. Erneuert wird
seitens der enm der Mischwasserkanal, die Hausanschlüsse bis zu den privaten
Grundstücksgrenzen und die Trinkwasserleitung, die im südlichen Gehweg verlegt
ist. Voraussichtlich sollen auch die Stromleitungen erneuert werden. Aufgrund
unzureichender Längsneigungen muss das Höhenprofil der Straße angepasst werden.
Es gibt eine Planung mit einem Hochpunkt und zwei Tiefpunkten (Variante 1) und
eine Planung mit drei Hochpunkten und zwei Tiefpunkten (Variante 2). Der Planer
empfiehlt Variante 2, die gegenüber der Variante 1 einen geringeren
Anpassungsaufwand im Bereich der angrenzenden privaten Grundstücke erfordert.
Die Gehwege in den Einmündungsbereichen der Straßen „In der Wässerscheid“ und
„Frankenstraße“ sollen inkl. der vorhandenen Nullabsenkungen an die neuen
Gehwegbreiten angepasst werden. Auf der südlichen Seite der Straße soll
weiterhin geparkt werden können. Hier ist ein Hochbord geplant. Hiermit soll
bewirkt werden, dass für das Parken nicht der Gehwegbereich in Anspruch
genommen wird.
Der
nördliche Gehweg ist mit einem Rundbord geplant. In einem Schreiben von einigen
Anwohnern wurde darum gebeten, dass Tempolimit auf 30 km/h zu reduzieren und
ggf. eine Einbahnstraßenregelung von der Wässerscheid in Richtung Frankenstraße
einzuführen.
Vor Beginn
der sich dem Vortrag des Planers anschließenden Beratung stellt
Ortsbeiratsmitglied Dr. Peter Wyborny unter Berufung auf die Geschäftsordnung
einen Vertagungsantrag. Dieser wird vom Vorsitzenden nicht zugelassen.
Ausbauplanung
Salierstraße
Ortsbeiratsmitglied
Martin Dinkelbach verlässt aufgrund von Sonderinteresse den Sitzungstisch und
nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Herr Sebastian vom
Planungsbüro stellt den Ausbauplan vor. Die Ausbaulänge der Salierstraße soll
127m betragen. Die Fahrbahn soll eine Asphaltdecke erhalten. Der Gehweg in
Pflasterbauweise ist im nördlichen Teil mit einer Breite von 1,45m und im Süden
mit einer Breite von 1,79m geplant. Erneuert wird seitens der enm der
Mischwasserkanal, die Hausanschlüsse bis zu den privaten Grundstücksgrenzen und
die Trinkwasserleitung, die im südlichen Gehweg verlegt ist. Voraussichtlich
sollen auch die Stromleitungen erneuert werden. Aufgrund unzureichender
Längsneigungen muss das Höhenprofil der Straße angepasst werden. Es gibt eine
Planung mit einem Hochpunkt und zwei Tiefpunkten (Variante 1) und eine Planung
mit zwei Hochpunkten und einem Tiefpunkt (Variante 2). Der Planer empfiehlt
Variante 2, die gegenüber der Variante 1 einen geringeren Anpassungsaufwand im
Bereich der angrenzenden privaten Grundstücke erfordert. Die Gehwege in den
Einmündungsbereichen der Straßen „In der Wässerscheid“ und „Frankenstraße“
sollen inkl. der vorhandenen Nullabsenkungen an die neuen Gehwegbreiten angepasst
werden. Auf der südlichen Seite der Straße soll weiterhin geparkt werden
können. Hier ist ein Hochbord geplant. Hiermit soll bewirkt werden, dass für
das Parken nicht der Gehwegbereich in Anspruch genommen wird. Der nördliche
Gehweg ist mit einem Rundbord geplant.
Vor Beginn
der sich dem Vortrag des Planers anschließenden Beratung stellt
Ortsbeiratsmitglied Dr. Peter Wyborny unter Berufung auf die Geschäftsordnung
einen Vertagungsantrag. Dieser wird vom Vorsitzenden nicht zugelassen.