Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Wirtschaftsförderungs-, Tourismus- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das aktualisierte Einzelhandels- und Zentrenkonzept zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens zu beauftragen.

 

 


Protokoll:

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte der Vorsitzende Herrn Lingen von der Markt und Standort Beratungsgesellschaft mbH aus Erlangen.

 

Bereits im Jahr 2007 wurde Markt und Standort damit beauftragt, für das Mittelzentrum Remagen-Sinzig ein gemeinsames kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept zu erstellen, das am 22.10.2007 im Remagener Stadtrat als Selbstbindungsbeschluss angenommen wurde. Auf dieser Basis wurde das Konzept zuletzt im Jahr 2013 aktualisiert, fortgeschrieben und in den politischen Gremien beschlossen. Zuletzt wurde die Verwaltung in der Sitzung des Wirtschaftsförderungs- und Stadtentwicklungsausschuss vom 06.11.2018 beauftragt, eine erneute Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes in Auftrag zu geben.

 

Herr Lingen stellte die Ergebnisse der aktuellen Fortschreibung anhand umfangreicher Grafiken und Berechnungen vor (Anlage 1). Er machte in seinen Ausführungen deutlich, dass es Ziel und Aufgabe eines solchen Konzeptes sei, die Entwicklung des großflächigen Einzelhandels zu steuern.

 

Die wichtigsten Ergebnisse der Fortschreibung sind:

 

  • Remagen verfügt aufgrund seines starken Bevölkerungswachstums und gestiegener Kaufkraftziffern über ein hohes einzelhandelrelevantes Kaufkraftpotential (aktuell 120 Mio. Euro).
  • Die Verkaufsfläche habe sich seit 2012 um ca. 10% vergrößert, insbesondere bei Geschenkartikeln, Möbeln und Einrichtungsbedarf.
  • Die Gesamtzentralität (Kaufkraftbindung) liegt nur bei etwa 53% und ist gegenüber 2012 (58%) gesunken. Dies ist insbesondere auf die stark gesunkene Bindungsquote bei Nahrungs- und Genussmitteln zurückzuführen. Hier gibt es großen Nachholbedarf.
  • Das Gutachten identifiziert drei zentrale Versorgungsbereiche (Innenstadt Remagen, Nahversorgung Oberwinter, Nahversorgung Kripp) und einen dezentralen Standort (Gewerbepark Remagen).
  • Der Nahversorgungsbereich Kripp wurde mangels innerörtlichen Entwicklungsflächen in den Bereich der Ringofenstraße verlegt. Aufgrund der Kripper Bevölkerungszahl wäre dort eine Nahversorgungsnutzung von ca. 1.200-1.500 m² Verkaufsfläche denkbar.

 

Nach dem Vortrag stellten die Ausschussmitglieder eine Vielzahl von Fragen, die von Herrn Lingen ausführlich beantwortet wurden. So fragte Ausschussmitglied Diehl nach dem Grund, weshalb die Ortsteile Unkelbach und Oedingen in den Listen fehlen. Dies sei laut Lingen der Einwohnerzahl geschuldet, die die Ansiedlung eines Lebensmittelhändlers wegen fehlender Wirtschaftlichkeit hier sehr unwahrscheinlich macht. Ausschussmitglied Jürries hinterfragte die Lage des im Konzept gewählten Nahversorgungsbereich für Kripp aufgrund zu geringer Zentralität und Problemen bei der Erreichbarkeit. Der Vorsitzende gab zu bedenken, dass Alternativen, zum Beispiel zwischen Remagen und Kripp, nicht vorhanden seien. Ausschussmitglied Plewa wies auf den immer stärker werdenden Internethandel hin. Herr Lingen machte deutlich, dass diese Auswirkungen im Konzept berücksichtigt sind. Ausschussmitglied Doemen fragte nach der Umsetzbarkeit des Konzepts in die Praxis. Dies sei, so Herr Lingen, eine Frage der Flächenpotenziale und der Wettbewerbssituation. Wirtschaftsförderer Bors ergänzte, dass sich aus einem solchen Konzept auch Chancen entwickeln könnten. Exemplarisch nannte er die geplante Ansiedlung von ALDI auf dem ehemaligen Postgelände in der Remagener Kernstadt, einem Bereich, der als Potentialfläche schon seit 2007 im Konzept berücksichtigt war.

 

Bürgermeister Ingendahl fasste die Beratungen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes noch einmal zusammen, in dem er darauf hinwies, dass das Konzept in erster Linie eine Grundlage für die zukünftigen Planungen in der Stadt Remagen darstelle.

 

Zum Ende der umfassenden Diskussion fasste der Ausschuss den nachfolgenden