Sitzung: 19.11.2019 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0083/2019
Beschluss:
In Zusammenarbeit mit einem Fachbüro sind Ausgleichsmöglichkeiten für die Eingriffe in die Grünlandbiotope sowie mögliche Planungsalternativen im Bebauungsplan zu prüfen.
Peter Günther
verweist auf die Beschlussvorlage. Ergänzend teilt er mit, dass die Verwaltung erste
Planungsalternativen entwickelt hat, um den Umfang der Eingriffe zu verringern.
Dies führe zu einem Verlust von Baulandflächen. In dieser Alternative wären
noch etwa 25 Bauplätze vorhanden. Nach Rücksprache mit der Umlegungsbehörde sei
jedoch darauf zu achten, dass im Umlegungsverfahren noch ausreichend Bauland
zugeteilt werden kann und die öffentlichen Flächen einen bestimmten Anteil
nicht überschreiten.
Das Grundstück des
Wasserhochbehälters sei ggf. als Ersatzfläche geeignet, eine genaue Bewertung sei
biologisch bedingt allerdings erst im Zeitraum Mai/Juni 2020 möglich. Hieraus ergebe
sich, ob bzw. in welchem Umfang Eingriffe in die Biotope kompensiert werden
können und in welchem Umfang in die Biotope im Plangebiet eingegriffen werden
kann. Die Bauleitplanung könne folglich erst in der 2. Jahreshälfte 2020
fortgeführt werden.
Gelingt der
Nachweis ausreichender Kompensationsflächen jedoch nicht, werde die
Naturschutzbehörde die notwendige Genehmigung nicht erteilen, so dass die
Planung einzustellen wäre. Um dies zu vermeiden, wäre die Bereitstellung
bislang privater Flächen, die als Kompensationsfläche in Frage kommen,
wünschenswert, um diese in die Untersuchungen einbeziehen zu können.
Die Ausschussmitglieder zeigen sich enttäuscht über die bisherige Entwicklung. Hatte man mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Ende der 90er Jahre noch die Möglichkeit gesehen, Unkelbach eine Zukunft zu geben, so blieben nun, knapp 20 Jahre später, nur noch wenige Bauplätze vom einst großen Baugebiet übrig. In diesem Zusammenhang ergeht der Hinweis, dass die Kostenentwicklungen hinsichtlich der Erschließungsbeiträge nicht außer Acht gelassen werden sollten.