Beschlüsse:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat,

a)    die in der Offenlage dargelegten Belange zur Änderung des Flächennutzungs­planes wie in der Anlage vorgeschlagen auszuwerten und zu bewerten und sodann unter Beachtung der öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander abzuwägen;

b)    die in der Offenlage dargelegten Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes wie in der Anlage vorgeschlagen auszuwerten, zu bewerten und sodann unter Beachtung der öffentlichen und privaten Belange unter- und gegeneinander abzuwägen;

c)    den Bürgermeister zu ermächtigen, den Durchführungsvertrag zu unterschreiben;

d)    unter Berücksichtigung der Abwägung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes den Feststellungsbeschluss zu treffen;

e)    unter Berücksichtigung der Abwägung den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

 

Die v.g. Beschlüsse werden bei jeweils vier Ja-, 6-Neinstimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.


Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage.

 

Hans Metternich umreißt die Eckdaten des Projektes und begründet unter Bezug auf die Verfahrensunterlagen seine Zustimmung zu dem Vorhaben. Es handele sich um die Erweiterung einer bestehenden Bebauung innerhalb einer Kulturlandschaft und Belange, die dem Vorhaben entgegenstehen würden, ergäben sich aus den Unterlagen nicht.

 

Dr. Frank Bliss kritisiert die geplante Entwicklung, die aus seiner Sicht einem Wochenendhausgebiet gleichzusetzen wäre. Bereits heute wird die Landschaft zugeparkt und Verkehr führt durch das Naturschutzgebiet. Dies würde sich durch das Vorhaben noch verschlimmern. Er stellt die Ernsthaftigkeit des Nutzungskonzeptes in Frage. Frau Fellmer hinterfragt in diesem Zusammenhang die Grundrissgestaltung des Kellergeschosses. Eine Überprüfung der tatsächlichen Nutzung sei nicht möglich. Mit der Planung werden die bisherigen Schwarzbauten aufgewertet, womit für andere unerlaubte Bauten und Nutzungen in Remagen ein Präzedenzfall geschaffen werde.

Die Entwicklung sei auf den genehmigten Bestand zu beschränken.

 

Michael Berndt weist darauf hin, dass die Feuerwehr Rolandswerth im Ernstfall nicht innerhalb der angestrebten 8-Minuten-Frist vor Ort sein könne, da die Anfahrt zu den Objekten über das Gebiet der Stadt Bonn erfolgen müsse.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Im Nachgang zur Sitzung hat der Vorhabenträger der Stadtverwaltung eine Stellungnahme der Brandschutzdienststelle der Kreisverwaltung Ahrweiler zukommen lassen. Nach dortiger Auffassung stehen dem Vorhaben keine Bedenken entgegen. Die Stellungnahme ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Wilfried Humpert verweist auf die bestehende Beschlusslage und erklärt, dass er dem Vorhaben zustimmen werde.

 

Anschließend ergehen folgende