Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig, der Stadtrat möge die Neufassung § 12 Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB Wasser) zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) der Stadtwerke Remagen, Eigenbetrieb Wasserversorgung vom 16. Dez. 1997

 

Für jede Mahnung einer fälligen Rechnung wird pauschal ein Mahnentgelt

von 1,15 € (umsatzsteuerfrei) berechnet.

 

beschließen.

 

Die Änderung tritt zum 01.05.2020 in Kraft.

 


Der Vorsitzende erläutert die Notwendigkeit für die Änderung der ZVB-Wasser. Die Abwicklung des Zahlungsverzuges von Kunden wird gemäß Betriebsführungsvertrag durch die evm abgewickelt. Aufgrund eines BGH-Urteils dürfen in ein pauschales Mahnentgelt nur die Kosten, die konkret durch die Pflichtverletzung verursacht wurden, einfließen. Bisher wurden gemäß Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz 5,00 € erhoben. Die BGH-Vorgabe ergibt einen Mahnkostenbetrag von 1,15 €.

 

Daher müssen die Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung in § 12 Zahlungsverzug geändert werden. Der bisherige Text entfällt.