Beschluss:
Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig, der Stadtrat möge die Neufassung
§ 12 Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung (ZVB Wasser) zu der
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser
(AVBWasserV) der Stadtwerke Remagen, Eigenbetrieb Wasserversorgung vom 16. Dez.
1997
Für jede Mahnung einer fälligen Rechnung
wird pauschal ein Mahnentgelt
von 1,15 € (umsatzsteuerfrei) berechnet.
beschließen.
Die Änderung tritt zum 01.05.2020 in Kraft.
Der Vorsitzende erläutert die Notwendigkeit für die Änderung der
ZVB-Wasser. Die Abwicklung des Zahlungsverzuges von Kunden wird gemäß
Betriebsführungsvertrag durch die evm abgewickelt. Aufgrund eines BGH-Urteils
dürfen in ein pauschales Mahnentgelt nur die Kosten, die konkret durch die
Pflichtverletzung verursacht wurden, einfließen. Bisher wurden gemäß
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz 5,00 € erhoben. Die BGH-Vorgabe ergibt
einen Mahnkostenbetrag von 1,15 €.
Daher müssen die Zusätzliche Vertragsbedingungen Wasserversorgung in §
12 Zahlungsverzug geändert werden. Der bisherige Text entfällt.