Beschluss: vertagt

Beschluss:

- vertagt -

 


Das Koblenzer Ingenieurbüro für Verkehrsplanung und -technik (VERTEC) erhielt 2019 von der Stadt Remagen den Auftrag, auf der Basis entsprechender Erhebungen im Abschnitt der B9 zwischen Rolandswerth und Remagen Maßnahmen zur Leistungssteigerung und Geschwindigkeitsreduzierung zu konzipieren. Im Ortsbezirk Oberwinter wurden hierbei die Einmündung der Rolandsecker Fähre, sowie die Einmündungen der Straßen Am Friedrichsberg, Hauptstraße (zwischen ehem. Hotel Stein und Restaurant Uhrmacher) sowie Pfarrer-Sachsse-Straße näher untersucht.

Stadtplaner Peter Günther stellt die den Ortsbezirk Oberwinter betreffenden Ergebnisse dieser Untersuchung in einem Sachvortrag vor.

·         Die Leistungsfähigkeit der Einmündung an der Rolands­ecker Fähre könnte durch eine temporäre Ampelschaltung wieder­hergestellt werden. Die Ampel würde nur geschaltet, wenn eine Fähre anlegt, wobei der von der Fähre kommende Verkehr zeitnah Grün erhalten soll. Dieser kann sich dann ohne längere Wartezeit auf der B9 in die gewünschte Fahrtrichtung einordnen. Die auf der Bundesstraße zu erwartenden Stauungen wären nur minimal und würden sich nach einer Wartezeit von ca. 30 bis 45 Sekunden unmittelbar wieder auflösen.

·         Die Leistungsfähigkeit der Einmündung der K41 (Am Friedrichs­berg) ist durch den in Fahrtrichtung Bonn abbiegenden Verkehr eingeschränkt. Durch den Einbau einer innen­liegenden Einfädelspur kann die Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden. Die bisher an dieser Stelle befindliche Querungshilfe für Fußgänger muss hierzu an eine andere Stelle verschoben werden. Durch den Einbau sog. „Bischofsmützen“, den aus Baustellen bekannten Betonelementen, oder anderer Trennelemente werden die dann nebeneinanderliegenden Fahrspuren voneinander getrennt, ehe sich die innenliegende Fahrspur in den fließenden Verkehr einfädelt.

 

·         Die Einmündung „Am Yachthafen“ zwischen dem Restaurant Uhrmacher und dem ehem. Hotel Stein ist ausreichend leistungsfähig. Änderungen sind aus verkehrs­technischer Sicht nicht erforderlich. Soweit Änderungen an dieser Einmündung vorgenommen werden sollten, sind die innerörtlichen Verkehre, insbes. die Liefer­verkehre des angrenzenden Supermarktes, näher zu untersuchen; eine Untersuchung der innerörtlichen Verkehre war nicht Gegenstand des erteilten Auftrages.

            Die gleichen Aussagen treffen auch für die Einmündung der Brandgasse auf die B9 zu.

·         Die Einmündung der Pfarrer-Sachsse-Straße auf die B9 ist ausreichend leistungsfähig. Dies liegt hauptsächlich daran, dass bei der Einmündung auf die B9 keine Fahrbahn gekreuzt werden muss. Auffällig bei der Zählung bzw. der Analyse der Abbiegevorgänge war, dass ca. 1/3 aller auf die Bundesstraße ein­biegen­den Fahrzeuge verbotswidrig in nördliche Richtung abge­bogen sind. Zur besseren Durchsetzung der vorge­schriebenen Fahrt­richtung rechts (Richtung Remagen) wird vorgeschlagen, die Einmündung durch Schwellen oder Fahrbahnmarkierungen so zu gestalten, dass die einzig zulässige Fahrtrichtung optisch ablesbar wird und den Fahrer quasi in Fahrtrichtung Süden zwingt.

 

Die Ergebnisse dieser Untersuchung, die sich im Weiteren noch mit den in Remagen befindlichen Ein­mündungen der Nordanbindung sowie der Bergstraße befasst, sollen zusammen mit weiteren Expertisen (Parkraumkonzept, Fahrradkonzept) sowie den Ergebnissen einer noch ausstehenden Online-Bürger­befragung in einer Klausurtagung des Haupt- und Finanzausschusses zusammen mit dem Fachbüro, den Ortsvorstehern von Rolandswerth, Oberwinter und Remagen sowie mit der Verwaltung beraten. Das Ergebnis der Klausurtagung wird sodann dem Landesbetrieb Mobilität (LBM) als zustän­digem Straßen­baulastträger vorgetragen. Der Stadt Remagen obliegt für den Aus- oder Umbau nämlich maximal ein Vorschlagsrecht, verantwortlich für die Umsetzung der Baumaßnahmen ist in Vertretung des Eigen­tümers (Bundesrepublik Deutschland) der LBM. Der LBM hat die Knotenpunkt­untersuchung mit den darin enthaltenen Vorschlägen zur Umgestaltung der Einmündungen vorab erhalten und gegenüber der Stadt und zu einzelnen Teilaspekten erste Gesprächsbereitschaft erkennen lassen.

In ihren Wortmeldungen lassen die Ortsbeiratsmitglieder mehrheitlich erkennen, die Knotenpunkt­untersuchung fraktions- bzw. parteiintern noch einmal diskutieren zu wollen. So wird nach kurzer Aussprache die weitere Beratung vertagt (7 ja, 3 nein, 1 Enthaltung)