Beschluss:
Auf Empfehlung des Werkausschusses beschließt der Stadtrat den als
Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2021 und setzt daher fest:
a) Gesamtbetrag der Erträge im
Erfolgsplan
3.787.000,00 Euro
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen
im Erfolgsplan
3.840.000,00 Euro
c) Jahresergebnis
im Erfolgsplan
Verlust
53.000,00 Euro
d) Gesamtbetrag der Einnahmen im
Vermögensplan 3.989.000,00
Euro
e) Gesamtbetrag
der Ausgaben im
Vermögensplan
3.989.000,00 Euro
f)
Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigung 0,00 Euro
g) Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen
1.915.000,00 Euro
h) Höchstbetrag der Kassenkredite
(Betriebsmittelkreditermächtigung) 400.000,00 Euro
Vorausleistungen
der Gebühren und Beträge 2021 des
Aus dem vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplanes 2021 ergibt sich,
unter der Voraussetzung keiner Anpassung der Schmutzwassergebühr und der
Wiederkehrenden Beiträge ein Jahresverlust von 53.000,00 Euro. Da die
Fäkalschlammgebühr für die Abrechnung bei den Abwassergruben (Kleineinleiter)
nicht Kostendeckend ist, wird eine Erhöhung der Gebühr vorgeschlagen. Der
Jahresverlust kann mit den Gewinnvorträgen von 138.000 € verrechnet werden.
Der Stadtrat beschließt die Vorausleistungen für 2021 wie folgt:
- Schmutzwassergebühr 2,25 Euro/m³
- Wiederkehrender Beitrag 0,65 Euro/m²
- Fäkalschlammgebühr 30,00 Euro/m³
- Abwasserabgabe 17,90
Euro/Person
Einmalige
Beiträge
- Schmutzwasseranteil 1,39
Euro/m²
- Oberflächenwasseranteil 3,73 Euro/m²
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2021 enthält im Erfolgsplan alle
vorhersehbaren Aufwendungen und Erträge des Wirtschaftsjahres 2021. Da die
Aufwendungen gegenüber 2020 steigen, ergibt sich ein Jahresverlust von 53.000
€. Dieser Verlust kann mit den vorhandenen Gewinnvorträgen von 138.000 € verrechnet
werden.
Prof. Dr. Frank Bliss ergänzt, dass die Bürgerbeschwerden, hinsichtlich der Geruchsbelästigungen im Bereich Goethestraße/Alte Straße aber auch Am Römerhof Thema im Werkausschuss des Abwasserzweckverbandes „Untere Ahr“ waren. Im nächsten Jahr erfolge eine Sanierung des Systems, so dass die Schwefelkohlenstoffimmission auf Null gesenkt werden wird.