Der Vorsitzende erläutert kurz die Notwendigkeit zur Änderung der Hauptsatzung. Er regt an, die einzelnen Änderungsvorschläge in der Reihenfolge der Paragrafen zu besprechen und den jeweiligen Beschluss zu fassen.

 

 

§ 1 Abs.4 – Bekanntgabe dringlicher Sitzungen

 

Christine Wießmann führt aus, dass sich die SPD-Fraktion für die Beibehaltung der bisherigen Fassung ausspricht. Christina Steinhausen bestätigt dies für die Fraktion der FDP. Durch Bekanntgabe in beiden Tageszeitungen könne man bedeutend mehr Bürger erreichen. Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass es sich ausschließlich um die Bekanntmachung dringlicher Sitzungen handelt. Er sei sich bewusst, dass man weder mit einer, noch mit beiden Zeitungen alle Bürger erreichen werde. Zudem sei parallel die Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt vorgesehen.

 

Beschluss:

Dem Änderungsvorschlag wird einstimmig nicht gefolgt. Die bisherige Fassung wird beibehalten.

 

 

§ 1 Abs. 5 – Nichteinhaltung der Bekanntmachungsform

 

Beschluss:

Die Änderung wird einstimmig angenommen.

 

 

§ 5 Abs. 2 – Mitglieder der Ausschüsse

 

Die Austritte aus der Stadtratsfaktion der CDU verbunden mit den Austritten aus der Partei haben eine Veränderung des Stärkeverhältnisses im Stadtrat Remagen zur Folge. Somit müssen auch die Fachausschüsse neu besetzt werden.

 

Um das Stärkeverhältnis widerzuspiegeln erachtet die Verwaltung es für notwendig, § 5 Abs. 2 Satz 1 der Hauptsatzung dahingehend zu ändern, als dass die Ausschüsse gemäß Absatz 1 nunmehr aus 13 Mitgliedern bestehen werden. Dies hat eine Fiktivberechnung nach St. Lague-Schepers ergeben. Hierbei ist anstelle der 32 Ratsmitglieder, die der Stadtrat aufweist, fiktiv nur noch von 29 Ratsmitgliedern auszugehen, da neben den beiden Austritten aus der CDU bereits im Januar 2020 Dr. Peter Wyborny aus der Wählergruppe Remagen ausgetreten ist. Ergänzend führt der Vorsitzende aus, dass die neu gegründete Fraktion Klare Kante keine politische Gruppe darstelle, da sie sich nicht mit einem eigenen wählergruppenbezogenen Wahlvorschlag an der Kommunalwahl beteiligt habe. Folglich habe sie auch kein Wahlvorschlagsrecht im Sinne des § 45 Abs. 1, Satz 1 Gemeindeordnung (GemO) im Zusammenhang mit der Neuwahl der Ausschüsse.

 

Beschluss:

Die Änderung wird einstimmig angenommen.

§ 7 Abs. 2, Nr. 7 – Übertragung der Aufgaben des Stadtrats auf Ausschüsse; über- und außerplanmäßige Aufwendungen

 

Der Vorsitzende erläutert, dass die bisherigen Beträge vor vielen Jahren in die Hauptsatzung aufgenommen wurden. Die Erhöhung des Betrages von 12.500 Euro auf 20.000 Euro sei aufgrund der ständig steigenden Preise sinnvoll. Durch die Delegierung werde der Stadtrat entlastet. Zudem tage der Haupt- und Finanzausschuss in einer häufigeren Frequenz. Eine zügige Abwicklung von Aufträgen sei somit gewährleistet. Was den vorgenannten Betrag und die übrigen Vorschläge zur Betragsänderung betreffe, so habe man sich an den Hauptsatzungen vergleichbarer Städte orientiert.

 

Christine Wießmann sieht Beratungsbedarf was den zweiten Halbsatz betrifft. Bürgermeister Björn Ingendahl regt an, dies in Zusammenhang mit den Änderungen zu § 9 zu beraten, da dort die Aufgaben des Bürgermeisters geregelt sind.

 

Die Fraktion der FBL sowie Heinz-Peter Hammer befürworten die Beibehaltung der bisherigen Beträge. Rolf Plewa weist darauf hin, dass die Vertreter der AfD, Die Linke, Klare Kante sowie Dr. Peter Wyborny nicht in den Fachausschüssen vertreten seien. Eine Erweiterung des Aufgabenbereiches der Ausschüsse bedeute gleichzeitig eine Beschneidung der genannten Ratsmitglieder.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Norbert Matthias unterstützen die Auffassung des Vorsitzenden. Eine Erhöhung des Betrages würde die anschießenden Verfahren vereinfachen.

 

Christina Steinhausen beantragt, heute keine weiteren Änderungen zu beschließen, da zunächst eine Vorberatung erforderlich sei. Eine abschließende Entscheidung könne der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.01.2021 treffen.

 

Beschluss:

Dem Antrag wird bei 13 Ja- und 19 Neinstimmen nicht entsprochen.

 

Dem Änderungsvorschlag den Betrag von 12.500 Euro auf 20.000 Euro zu erhöhen wird nicht entsprochen. Der Vorschlag wird bei zehn Ja- und 22 Neinstimmen abgelehnt.

 

Der Aufnahme des zweiten Halbsatzes wird (nach Beratung zu § 9) einstimmig zugestimmt.

 

 

§ 7 Abs. 3 Nr. 2 – Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und 36 BauGB

 

Gisbert Bachem erläutert, dass entsprechende Anträge zügiger bearbeitet werden könnten, wenn das gemeindliche Einvernehmen durch die Verwaltung erteilt werden könnte. Bürgermeister Björn Ingendahl ergänzt, dass die abschließende Entscheidung über Bauanträge im Rahmen der vorgenannten Paragrafen durch die Kreisverwaltung erfolge.

 

In der anschließenden Diskussion vertreten die Ratsmitglieder unisono die Meinung, die bisherige Fassung beizubehalten.

 

Beschluss:

Die bisherige Fassung wird beibehalten.

 

Der Beschluss ergeht einstimmig.

 

 

§ 9 Nr. 2 – Übertragung von Aufgaben des Stadtrats auf den Bürgermeister; Vergabe von Aufträgen

 

Prof. Dr. Frank Bliss schlägt zunächst vor, den zu ändernden Betrag von 50.000 Euro auf 30.000 Euro zu senken. Da die Mehrheit der Ratsmitglieder jedoch die Meinung vertritt, die in der Hauptsatzung aufgeführten Beträge beizubehalten, zieht er den Antrag zurück.

 

Beschluss:

Der Änderungsvorschlag wird abgelehnt.

 

Der Beschluss ergeht einstimmig.

 

 

§ 9 Nr. 3 – Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen

 

Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass dieser Passus erstmalig in die Hauptsatzung aufgenommen wurde, gleichwohl die Verwaltung seit Jahrzehnten so verfahre.

 

Beschluss:

Dem Änderungsvorschlag wird zugestimmt.

 

Der Beschluss ergeht einstimmig.

 

 

§ 9 Nr. 9Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2 und 36 BauGB

 

Aufgrund der Beschlussfassung zu § 7 Abs. 3 Nr. 2 entfällt die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Änderungsvorschlag.

 

 

§ 9 Nr. 11 – Einlegung von Rechtsbehelfen

 

Markus Nossek erläutert kurz die Beweggründe. Es sei übliche Praxis die Einleitung zu erstinstanzlichen Gerichtsverfahren dem Bürgermeister zu übertragen. Dies betreffe Verfahren, deren Streitwert den Betrag von 5.000 Euro nicht übersteige. Dies seien üblicherweise Verfahren vor den Amts- und Arbeitsgerichten.

 

Das Für- und Wider dieser Regelung wird anschließend kontrovers diskutiert. Heinz-Peter Hammer spricht sich für die Aufnahme auf, bittet aber darum, den Stadtrat entsprechend zu informieren. Im Laufe der Diskussion ergeht seitens des Bürgermeisters ein Ordnungsruf an Rolf Plewa. Der Ordnungsruf wird nach Beendigung der Sitzung zurückgenommen, da der Zwischenruf Rolf Plewas auf technische Probleme zurückzuführen ist.

 

Beschluss:

Dem Änderungsantrag wird entsprochen.

 

Der Beschluss ergeht bei 25 Ja- und vier Neinstimmen sowie einer Enthaltung.

 

 

§ 11 Abs. 3 – Fahrtkosten zu Sitzungen

 

Der Änderungsvorschlag wird zurückgezogen.

 

 

§ 11 Abs. 7 – Auszahlung der Sitzungsgelder

 

Ohne weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender

 

Beschluss:

Dem Änderungsvorschlag wird zugestimmt.

 

Der Beschluss ergeht einstimmig.

 

 

§ 16 Abs. 2 – Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher

 

Ohne weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender

 

Beschluss:

Dem Änderungsvorschlag wird einstimmig entsprochen.

 

Die Ratsmitglieder (Ortsvorsteher und Stellvertreter) Axel Blumenstein, Sabine Glaser, Egmond Eich, Olaf Wulf und Michael Berndt haben wegen Sonderinteresse den Sitzungstisch verlassen und an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

 

§ 18 Abs. 2 Buchstabe m, u und q – Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige; Jugendwarte

 

Alexander Lembke führt aus, dass die Feuerwehr Remagen die Einführung einer Bambinifeuerwehr plane. Aus diesem Grund schlägt er vor, neben den Jugendwarten auch die Aufwandsentschädigung für Leiterinnen und Leiter der Bambinis in Höhe von 34,27 Euro aufzunehmen.

 

Beschluss:

Den Änderungsvorschlägen wird einstimmig entsprochen.

§ 18 Abs. 8 Aufwandsentschädigung – bestellte Ausbilder

 

Ohne weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender

 

Beschluss:

Dem Änderungsvorschlag wird einstimmig entsprochen.