Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzuleiten und die Verwaltung mit der Durchführung der ersten Beteiligungsstufe zu beauftragen.


Protokoll:

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage und ergänzt, dass man durch die Einleitung des Verfahrens auch das Risiko einer Außenbereichsentwicklung vermeiden wolle.

 

Hans Metternich erkundigt sich, inwiefern ein Risiko einer Außenbereichsentwicklung bestehe und ob sich der Beschluss nur auf eine räumliche Abgrenzung oder auch auf die Festsetzung der künftigen Nutzung beziehe.

 

Gisbert Bachem führt aus, dass sich durch neue Gesetze und Rechtsprechung die Parameter zur Bewertung Innen- oder Außenbereich ändern können. Mit der Einleitung des Verfahrens sowie der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung solle der Planungsablauf verkürzt werden, da der spätere Bauherr dann mit seinem konkreten Projekt zur zweiten Beteiligungsstufe einsteigen könne. Dieser Ablauf fand auch schon bei der Aufstellung des nun aufzuhebenden Bebauungsplans statt.

Was Inhalte angeht, werde zunächst nur eine generelle Nutzung von Hotel und Wohnen festgelegt.

 

Frank Bliss merkt an, dass er zum jetzigen Zeitpunkt, mit noch offenen Fragen an den Investor, über keinen Bebauungsplan mit konkreten Festsetzungen entscheiden könne. So müsse seiner Meinung nach zum Beispiel gewährleistet werden, dass die Hotelnutzung die des Wohnens übersteige.

 

Beate Reich und Iris Loosen stimmen dem zu. Sie bemängeln eine unkonkrete Wissenslage sowie ein ungutes Gefühl bei der Reihenfolge der zu treffenden Entscheidungen.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass mit diesem Beschluss keinerlei konkrete Festsetzungen des Bebauungsplans festgelegt werden, sondern lediglich die generelle Nutzung von Hotel und Wohnen. Konkrete Festsetzungen folgen in späteren Verfahrensschritten, an denen der Ausschuss sowie der Stadtrat erneut beteiligt sind.

 

Gisbert Bachem ergänzt, dass am Ende des Verfahrens ein Durchführungsvertrag zwischen Stadt und Investor geschlossen werde. Momentan befinde man sich in der Vorbereitungsphase.

 

Peter Günther führt aus, dass es sich bei der in der Beschlussvorlage getroffenen Formulierung „größerer Anteil an Wohnungen“ um einen Vergleich zu einem früheren Bebauungsplan handele. Man werde diese Verhältnismäßigkeit aus den Unterlagen herausnehmen und auf die reine Nutzung beschränken.