Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den vom Vorhabenträger zur Verfügung zu stellenden Unterlagen die Unterrichtung (frühzeitige Beteiligung) durchzuführen.


Protokoll:

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage.

 

Iris Loosen merkt an, dass es sich bei dem Objekt um ein Aushängeschild für Oberwinter und auch für Remagen insgesamt handelt und dass sie die Nutzung unglücklich finde, da das Gebäude auch von der B9 aus einsehbar ist.

 

Der Vorsitzende erwidert, dass von der B9 ausschließlich die denkmalgeschützte Villa zu sehen sei. Hier sollen bereits existierende Büroräume bestehen bleiben, darüber hinaus gebe es Überlegungen eine Privatunterkunft einzurichten.

 

Hans Metternich berichtet, dass das Objekt bereits jetzt intensiv durch den neuen Eigentümer genutzt werde und fragt welche Zweckbestimmung im Bebauungsplan festgeschrieben werden soll.

 

Peter Günther erläutert, dass die geplante Nutzung mit keinem der nach der BauNVO vorgegebenen Baugebiete vereinbar sei und somit die bisherige Festsetzung als Sondergebiet bestehen bleiben werde. Der Oberbegriff sei nicht das Entscheidende, sondern die genaue Beschreibung der Nutzungsart im weiteren Verfahren. Diese müsse zwischen Eigentümer und Stadt ausgearbeitet und vereinbart und dann durch die Gremien beschlossen werden.

 

Frank Bliss äußert Bedenken, da man öfter von osteuropäischen Erntehelfern höre, die von Subunternehmen vermittelt und durch hohe Mieten regelrecht ausgebeutet werden.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass die bisherige Betriebsstätte inklusive der Unterkünfte besichtigt worden sei und einen sehr guten Eindruck hinterlassen habe. Es sei kein Subunternehmen zwischengeschaltet. Neben der Unterkunft seien auch Teile der Verwaltung vor Ort vorgesehen.

 

Frank Bliss fragt, ob der Eigentümer darüber eine schriftliche Erklärung abgeben könne.

 

Gisbert Bachem sagt, dass man solche Details über einen städtebaulichen Vertrag regeln könne.

 

Iris Loosen gibt zu bedenken, dass der Bebauungsplan sehr spezifisch auf den aktuellen Eigentümer zugeschnitten und ein Weiterverkauf des Areals nicht auszuschließen sei. Sie würde es begrüßen, wenn der Eigentümer sich selber und sein Vorhaben in einer Sitzung vorstellen würde.

 

Der Vorsitzende hebt hervor, dass es wichtig sei das Verfahren nun anzustoßen und schlägt einen Vor-Ort-Termin mit den Ausschussmitgliedern vor, um das Unternehmen kennenzulernen und Anregungen im Vertragswerk aufzunehmen.