OV Eich wurde vom Ordnungsamt gebeten, über ein Parkverbot in der Schulstraße mit dem Ortsbeirat zu beraten und beschließen. Grund sei die Sorge der Feuerwehr, dass bei einem Starkregenereignis die dort parkenden Fahrzeuge nicht schnell genug entfernt werden könnten und einen Wasserstau verursachen könnten.

 

Auf der Ortsbeiratssitzung vom 14.12.2016 wurde eine ähnliche Situation in der Oberdorfstraße diskutiert. Darin heißt es in der öffentlichen Niederschrift:

 

Parkverbot in der Oberdorfstraße während der Regenperioden im Frühjahr

 

Sachverhalt:

 

Nach Antrag eines Anwohners wird ein Parkverbot in der Oberdorfstraße ganzjährig bzw. während der Regenperiode im Frühjahr erörtert. Ausgangslage ist das Starkregenereignis im Juni dieses Jahres, bei dem die in der o.a. Straße abgestellten Fahrzeuge einerseits das Abfließen des Wassers einschränkten und gleichzeitig die Arbeiten der Rettungskräfte behinderten.

 

Der OBR diskutiert den Antrag sehr kontrovers, schließlich sei die Oberdorfstraße in erster Linie eine Straße und kein Bach. Zeitlich begrenzte Parkverbote schließt der OBR aus, da nicht vorausgesagt werden kann, wann das nächste Starkregenereignis stattfinden wird. Auch werden Hinweisschilder auf mögliche Überflutungen als nicht dienlich erachtet, da die Anwohner, welche dort parken, sich dieser Tatsache bewusst sind. Nach dem Beschlussergebnis Dagegen: 3, Enthaltung: 2, Dafür: 3 kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.

 

Bei einer Begehung der Krisenhilfskräfte wurde die Problematik ebenfalls thematisiert. Nach Diskussion ergeht folgender Beschluss: Der Ortsbeirat spricht sich für ein Parkverbot in der Schulstraße aus.

 

                       

dagegen                                                        dafür                                                   enthalten

 

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Lösungsvorschlag: Ein Parkverbot soll während eines vorgewarnten Starkregens mittels klappbarer Schilder ausgesprochen werden. Zusätzlich sollen die Fahrzeughalter kontaktiert werden, soweit bekannt.