Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt der Firma Ladegrün! eG aus Berlin den Auftrag über die Lieferung und Installation der Ladesäulen in Höhe von 45.724,56 € sowie über die Betriebsführung und Wartung der Ladesäulen (bei einer Mindestlaufzeit von 6 Jahren) in Höhe von 20.420,54 € zu erteilen.

 

 


Protokoll:

 

Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage und bittet die Ausschussmitglieder um Entschuldigung wegen der kurzfristigen Bereitstellung der Vorlage.

Er spricht von einem anspruchsvollen Förder- und Vergabeverfahren und von der insgesamt geringen Bereitschaft von Unternehmen eine solche Ladeinfrastruktur eigenwirtschaftlich aufzubauen. Dennoch betont er die Wichtigkeit für die Stadt Remagen. Auch die Gewerbetreibenden könnten davon profitieren, wenn Bürger die Zeit des Auto-Ladens überbrücken müssen.

 

Bettina Fellmer fragt, wieso die vorhandene Elektro-Ladesäule am Parkplatz „Platz an der Alten Post“ ausgetauscht werden müsse. Weiter möchte sie wissen, wo die neuen installiert werden und was die Betriebsführung durch den Auftragnehmer beinhalte.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass die Betriebsführung aus der Abrechnung sowie der Wartung der Ladesäulen bestehe. Die vorhandene Ladesäule müsse ausgetauscht werden, da sie nicht auf das neue Bezahlsystem umzurüsten sei.

 

Die Standorte seien in den Ortsbeiräten beraten worden, woraufhin folgende Standorte ausgesucht wurden:

 

 

Standort

Adresse

1

Remagen P&R

Am Güterbahnhof

2

Rheinhalle, Parkplatz

Goethestraße 25

3

Deichweg (wird wegen Platzproblemen möglicherweise verlegt)

 

4

Parkplatz Ortsmitte Kripp

Bonvitaweg 2

5

Bahnhof Oberwinter

Ggü. Hauptstraße 32

6

Parkplatz an der „Alten Post“

Platz an der Alten Post

 

Wilfried Humpert spricht im Namen der FBL an, dass die Vorbereitung auf dieses anspruchsvolle und wichtige Thema knapp bemessen gewesen sei. Dennoch werde die Installation der Elektro-Ladesäulen begrüßt.

Er fragt, ob sich die Förderung in Höhe von 80 % nur auf die Errichtung oder auch auf den Betrieb der Säulen beziehe.

 

Gisbert Bachem erklärt, dass sich die Förderung nur auf die förderfähigen Kosten beziehe. Darüber hinaus sollen jedoch auch die Kosten für die Strom- und Glasfaseranschlüsse gegenüber dem Fördergeber geltend gemacht werden.

Auf Nachfrage erläutert er weiter, dass die variablen Kosten von 5 Cent zunächst für die Mindestlaufzeit von 6 Jahren gelten. Der Strombezug werde im nächsten Jahr neu ausgeschrieben. Der Verkaufspreis je kWh werde dann im Haupt- und Finanzausschuss beraten bzw. sei Teil der Haushaltsberatungen 2023.

Die Ladesäulen verfügen jeweils über zwei Anschlüsse mit einer Ladeleistung von max. 22 KW. Die angesetzten 35.000 € für die Stromanschlüsse und Erdarbeiten für die Fundamentierung sei ein Gesamtbetrag für alle Säulen. Ob Ladezeiten über eine App vorab buchbar sein werden, könne man aktuell noch nicht beantworten.

 

Der Vorsitzende ergänzt, dass zusätzlich auch eine Bewerbung für ein Bundesförderprogramm für Schnellladestationen laufe.

 

Frank Bliss fragt, ob es möglich sei, für die Elektro-Mobilität gesonderte, privilegierte Stromverträge abzuschließen.

 

Der Vorsitzende führt aus, dass man diesen Hinweis für die Bündelausschreibung, an der die Stadt Remagen beteiligt ist, aufnehmen werde.

 

Nach kurzer Aussprache ergeht folgender