Sitzung: 27.03.2023 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Nein: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 0811/2023
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat zu beschließt, die Straße Am Anger (Teilbereich) in Remagen nach § 36
Abs. 1 Landesstraßengesetz (LStrG) für Rheinland-Pfalz i.d.F. vom 01.08.1977
(GVBl. S. 273), in der jetzt gültigen Fassung, für den öffentlichen Fahr- und
Fußverkehr zu widmen. Die Straßenfläche liegt in der Gemarkung Remagen, Flur 9,
Flurstücke 76/11 und 76/3.
Der
beigefügte Katasterplan ist Bestandteil der Widmung.
Die
Verwaltung wird mit der Bekanntmachung der Widmung beauftragt.
Sachverhalt:
Vor Eintritt in die
Diskussion führt der Vorsitzende aus, dass allen Ratsmitgliedern ein Schreiben
eines Anliegers zugegangen sei, in welchem sie auf eine „haftungsrechtliche
Problematik“ der Beschlussfassung hingewiesen wurde. Er geht daher auf die Rechte
und Pflichten der Ratsmitglieder, die in § 30 der Gemeindeordnung für
Rheinland-Pfalz geregelt sind ein. In den Erläuterungen zu § 30 ist ausgeführt,
dass ein Ratsmitglied gegenüber Dritten nicht unmittelbar haftet, weil es zum
einen an entsprechenden Rechtsnormen fehlt. Zum anderen führt das Verhalten
eines einzelnen Ratsmitglieds nicht zum Schaden gegenüber Dritten. Das
schadensauslösende Ereignis stellt im Zweifel der Beschluss des Gemeinderats
als Ganzem dar.
Bürgermeister Björn
Ingendahl führt weiter aus, dass die versuchte Beeinflussung des Anliegers auch
aus einem anderen Grund inakzeptabel sei. Alle politischen Vertreter*innen üben
ein Ehrenamt aus, so der Vorsitzende. Es werde immer schwerer, Menschen für
eine ehrenamtliche Tätigkeit zu gewinnen. Eine Vorgehensweise, wie die des
Anliegers, erleichtere es nicht, Menschen zur Übernahme von politischer
Verantwortung zu überzeugen. Er werde prüfen lassen, ob hier eine
unverhältnismäßige Einflussnahme auf politische Entscheidungsträger vorliege.
Ratsmitglied Rolf
Plewa verdeutlicht, dass aktuell über die Widmung der Straße „Am Anger“ und
nicht über die Erhebung von Beiträgen zu entscheiden sei. Bürgermeister Björn
Ingendahl ergänzt, dass nunmehr ein Fehler korrigiert werde, der in den 60er
Jahren begangen wurde. Seinerzeit wurde es versäumt, die fertiggestellte
Verkehrsanlage zu widmen, dies werde nun nachgeholt.
Ratsmitglied Dr.
Peter Wyborny erkundigt sich nach dem Umfang der Widmung. Der von der
Verwaltung vorgeschlagene Teil habe mit den Gegebenheiten vor Ort wenig gemein.
Der Widmungsbereich könne aber Einfluss auf die spätere Erhebung von Beiträgen
haben.
Bauamtsleiter
Gisbert Bachem führt aus, dass es sich bei dem Teil der Straße, der nun
gewidmet werden soll, um eine Verkehrsanlage handele, die alle
Herstellungsmerkmale erfülle. Der weitere Verlauf der Straße „Am Anger“ erfülle
diese Herstellungsmerkmale nicht, es fehle an der Entwässerungseinrichtung. Im
Übrigen sei die Widmung kein Herstellungsmerkmal und könne folglich auch keine
Beitragspflicht auslösen.
Da sich die
Diskussion nun auf die Frage der Beitragsfähigkeit der Anlage beschränkt,
fordert Ratsmitglied Thomas Nuhn auf, wieder zum eigentlichen Thema zurück zu
kommen.
Ratsmitglied Iris
Loosen beantragt, statt des von der Verwaltung vorgeschlagenen Teilstückes -
als “symbolischen Akt” - die gesamte Verkehrsanlage zu widmen.
Bürgermeister Björn
Ingendahl betont, dass eine Widmung zwar grundsätzlich Voraussetzung für die
Erhebung von Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen sei, sie sei jedoch kein
technisches Herstellungsmerkmal und gebe keine Auskunft darüber, ob eine Straße
endgültig hergestellt sei. Eine unfertige Straße zu widmen, wie von Iris Loosen
vorgeschlagen, sei zwar möglich, erwecke jedoch den Eindruck, es handele sich
um eine fertiggestellte Straße.
Anschließend stellt
der den weitergehenden Antrag, die Verkehrsanlage „Am Anger“ vollumfänglich zu
widmen zu Abstimmung. Dem Antrag wird bei elf Ja-Stimmen, 17-Nein-Stimmen und
zwei Enthaltungen nicht entsprochen.