Beschluss: mehrfach beschlossen

Beschlussvorschlag:

 


 

Der Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage. Ausschussmitglied Christina Steinhausen regt an, über die vier beantragten Änderungen einzeln zu beraten und zu beschließen. Bürgermeister Björn Ingendahl unterstreicht, dass dies die übliche Vorgehensweise sei. Seiner Frage, auf eine en bloc Abstimmung zu verzichten, stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig zu.

 

  1. Bekanntmachung dringlicher Sitzungen:

 

Ausschussmitglied Iris Loosen schlägt vor, die Bekanntmachung dringlicher Sitzungen solle in mindestens einer der genannten Tagesszeitungen erfolgen. Somit sei es nach wie vor möglich beide Zeitungen zu bedienen, sofern die Bekanntmachungen rechtzeitig erfolgen können.

 

Beschluss:

Dem Rat wird empfohlen, § 1 Abs. 4 wie folgt neu zu fassen:

 

Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Stadtrates, eines Ausschusses oder eines Beirates werden abweichend von Absatz 1 in mindestens einer der beiden Zeitungen

 

 - General-Anzeiger, Ausgabe G 3520

- Rhein-Zeitung, Ausgabe K 5916

 

bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

 

Der Beschluss ergeht einstimmig.

 

  1. Mobiliätskonzept

 

Ausschussmitglied Sabine Glaser bittet vor Beschlussfassung um Prüfung, ob ein vom Stadtrat erlassenes Mobilitätskonzept in der Hauptsatzung verankert werden dürfe.

 

Bürgermeister Björn Ingendahl regt an, bis zur Stadtratssitzung eine rechtssichere Auskunft durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz einzuholen.

 

Antwort der Verwaltung:

Auf Anfrage gibt der Gemeinde- und Städtebund folgende Stellungnahme:

 

In der Hauptsatzung werden dauernde Aufgabenübertragungen geregelt und die Festlegung der Ausbauart und die Beschlussfassung über die Ausbauplanung ist auf Dauer ausgelegt, da sie vorher auch schon in der Hauptsatzung verankert war. Die Einschränkungen aus dem beschlossenen Mobilitätskonzept kann der eigentlich zuständige Stadtrat seinen Teilorganen „mit auf den Weg geben“.

 

 

  1. Übertragung von Aufgaben auf den Bürgermeister; Anhebung der Wertgrenze für die Vergabe von Aufträgen

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren, in welchem Rahmen die Anhebung der Wertgrenze erfolgen könne. Sabine Glaser schlägt eine Erhöhung auf 30.000 Euro vor. Ein Vergleich mit den Städten Sinzig und Bad Neuenahr könne nicht unbedingt gezogen werden, da sich beide Städte durch die Flutkatastrophe in einer besonderen Lage befinden. Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass die genannten Zahlen aus den Jahren vor 2021 stammen und nicht im Zusammenhang mit der Flut stehen.

 

Andreas Köpping teilt mit, dass sich die Fraktion der CDU gleichfalls gegen die vorgeschlagene Erhöhung ausspreche. Einem Betrag von 35.000 Euro könne man zustimmen.

 

Christina Steinhausen spricht sich gegen eine Änderung des § 9 der Hauptsatzung aus.

 

Iris Loosen hingegen vertritt die Auffassung, dass der bisher festgesetzte Betrag von 20.000 Euro zu gering sei. Die Verwaltung müsse handlungsfähig bleiben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde dem Verwaltungsvorschlag zustimmen.

 

Es ergehen folgende

 

 

Empfehlungsbeschlüsse:

 

  • Die vorgeschlagene Änderung wird abgelehnt.

Dem Antrag wird bei einer Ja-Stimme und einer Enthaltung nicht zugestimmt.

  • Die Wertgrenze wird auf 30.000 Euro angehoben.

Dem Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen und 2 Enthaltung nicht zugestimmt.

  • Die Wertgrenze wird auf 35.000 Euro angehoben.

Dem Antrag wird bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen nicht zugestimmt.

  • Die Wertgrenze wird auf 50.000 Euro angehoben.

Dem Vorschlag wird bei 8 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt.

 

  1. Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige

 

Ohne weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender

 

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Verwaltungsvorlage zuzustimmen.