Beschlussvorschlag:
Der
Vorsitzende erläutert die Beschlussvorlage. Ausschussmitglied Christina
Steinhausen regt an, über die vier beantragten Änderungen einzeln zu beraten
und zu beschließen. Bürgermeister Björn Ingendahl unterstreicht, dass dies die
übliche Vorgehensweise sei. Seiner Frage, auf eine en bloc Abstimmung zu
verzichten, stimmten die Ausschussmitglieder einstimmig zu.
- Bekanntmachung dringlicher Sitzungen:
Ausschussmitglied
Iris Loosen schlägt vor, die Bekanntmachung dringlicher Sitzungen solle in
mindestens einer der genannten Tagesszeitungen erfolgen. Somit sei es nach wie
vor möglich beide Zeitungen zu bedienen, sofern die Bekanntmachungen
rechtzeitig erfolgen können.
Beschluss:
Dem
Rat wird empfohlen, § 1 Abs. 4 wie folgt neu zu fassen:
Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des
Stadtrates, eines Ausschusses oder eines Beirates werden abweichend von Absatz
1 in mindestens einer der beiden Zeitungen
- General-Anzeiger, Ausgabe G
3520
- Rhein-Zeitung, Ausgabe K 5916
bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1
nicht mehr möglich ist.
Der
Beschluss ergeht einstimmig.
- Mobiliätskonzept
Ausschussmitglied
Sabine Glaser bittet vor Beschlussfassung um Prüfung, ob ein vom Stadtrat
erlassenes Mobilitätskonzept in der Hauptsatzung verankert werden dürfe.
Bürgermeister
Björn Ingendahl regt an, bis zur Stadtratssitzung eine rechtssichere Auskunft
durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz einzuholen.
Antwort
der Verwaltung:
Auf Anfrage
gibt der Gemeinde- und Städtebund folgende Stellungnahme:
In der
Hauptsatzung werden dauernde Aufgabenübertragungen geregelt und die
Festlegung der Ausbauart und die Beschlussfassung über die Ausbauplanung ist
auf Dauer ausgelegt, da sie vorher auch schon in der Hauptsatzung verankert
war. Die Einschränkungen aus dem beschlossenen Mobilitätskonzept kann der
eigentlich zuständige Stadtrat seinen Teilorganen „mit auf den Weg geben“.
- Übertragung von Aufgaben auf den Bürgermeister;
Anhebung der Wertgrenze für die Vergabe von Aufträgen
Die
Ausschussmitglieder diskutieren, in welchem Rahmen die Anhebung der Wertgrenze
erfolgen könne. Sabine Glaser schlägt eine Erhöhung auf 30.000 Euro vor. Ein
Vergleich mit den Städten Sinzig und Bad Neuenahr könne nicht unbedingt gezogen
werden, da sich beide Städte durch die Flutkatastrophe in einer besonderen Lage
befinden. Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass die genannten Zahlen
aus den Jahren vor 2021 stammen und nicht im Zusammenhang mit der Flut stehen.
Andreas
Köpping teilt mit, dass sich die Fraktion der CDU gleichfalls gegen die
vorgeschlagene Erhöhung ausspreche. Einem Betrag von 35.000 Euro könne man
zustimmen.
Christina
Steinhausen spricht sich gegen eine Änderung des § 9 der Hauptsatzung aus.
Iris
Loosen hingegen vertritt die Auffassung, dass der bisher festgesetzte Betrag
von 20.000 Euro zu gering sei. Die Verwaltung müsse handlungsfähig bleiben. Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde dem Verwaltungsvorschlag zustimmen.
Es
ergehen folgende
Empfehlungsbeschlüsse:
- Die vorgeschlagene Änderung wird abgelehnt.
Dem Antrag wird bei einer Ja-Stimme und einer
Enthaltung nicht zugestimmt.
- Die Wertgrenze wird auf 30.000 Euro angehoben.
Dem Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen und 2 Enthaltung
nicht zugestimmt.
- Die Wertgrenze wird auf 35.000 Euro angehoben.
Dem Antrag wird bei 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
nicht zugestimmt.
- Die Wertgrenze wird auf 50.000 Euro angehoben.
Dem Vorschlag wird bei 8 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen
mehrheitlich zugestimmt.
- Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige
Ohne
weiteren Beratungsbedarf ergeht folgender
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Verwaltungsvorlage
zuzustimmen.