Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt folgende die Satzung zur Änderung der Satzung über die Einrichtung
eines Jugendbeirates.
1. Satzung
zur Änderung der
Satzung der Stadt Remagen über die
Bildung eines
Jugendbeirates vom 18.12.2019
Der Stadtrat hat am
10.07.2023 auf Grund der §§ 24 und 56 b Gemeindeordnung (GemO) die
folgende Änderung der
Satzung über die Bildung eines Jugendbeirates beschlossen,
die hiermit bekannt
gemacht wird:
§ 1
(1) In § 2 Abs. 1 Satz
2 wird das Wort "Jungendbeirat" durch "Jugendbeirat"
sowie das Wort
"Jungendliche" durch "Jugendliche" ersetzt.
(2) In § 2 Abs. 2 wird
das Wort "Freizeitangebote" durch "Freizeitangeboten"
ersetzt.
§ 2
§ 3 wird wie folgt
geändert:
§ 3
Bildung und Mitglieder
des Jugendbeirats
(1) unverändert
(2) Es können alle
Kinder und Jugendliche, die Einwohner der Stadt Remagen
und im Alter von 12
bis einschließlich 22 sind, stimmberechtigtes Mitglied
des Jugendbeirates
sein.
(3) Nach Vollendung
des 22. Lebensjahres können die Mitglieder an den
Sitzungen noch
beratend teilnehmen, sie haben jedoch kein Stimmrecht
mehr.
(4) Stimmberechtigtes
Mitglied wird man durch Teilnahme an 3
aufeinanderfolgenden
Sitzungen des Jugendbeirates, seiner Ausschüsse
oder Projektgruppen.
Die Mitgliedschaft beruht auf Freiwilligkeit und kann
jederzeit beendet
werden.
(5) unverändert
(6) unverändert
§ 3
§ 5 Abs. 3 wird wie
folgt geändert:
(3) Der Jugendbeirat
ist berechtigt, Ausschüsse und Projektgruppen zu
bilden.
§ 4
Diese Änderungssatzung
tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.
Remagen, den
10.07.2023
Björn Ingendahl
Bürgermeister
Sachverhalt:
Der Jugendbeirat hat
in seiner Sitzung am 20.03.2023 eine Änderung der Satzung zur Einrichtung des
Jugendbeirates thematisiert. So ist gewünscht, dass die Altersgrenze von 21 auf
22 Jahre erhöht wird, um länger von erfahrenen Mitgliedern profitieren zu können.
Darüber hinaus soll die Aufnahme in den Jugendbeirat erleichtert werden, in dem
hierfür nicht nur die Beiratssitzungen, sondern auch die Arbeitsgruppen- und
Ausschusssitzungen zählen. Des Weiteren sollen Rechtschreibfehler in der
Satzung korrigiert werden.
Es ergeht folgender