Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt folgende die Satzung zur Änderung der Satzung über die Einrichtung eines Jugendbeirates.

 

1. Satzung

 

zur Änderung der Satzung der Stadt Remagen über die

Bildung eines Jugendbeirates vom 18.12.2019

 

Der Stadtrat hat am 10.07.2023 auf Grund der §§ 24 und 56 b Gemeindeordnung (GemO) die

folgende Änderung der Satzung über die Bildung eines Jugendbeirates beschlossen,

die hiermit bekannt gemacht wird:

 

§ 1

 

(1) In § 2 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort "Jungendbeirat" durch "Jugendbeirat"

sowie das Wort "Jungendliche" durch "Jugendliche" ersetzt.

 

(2) In § 2 Abs. 2 wird das Wort "Freizeitangebote" durch "Freizeitangeboten"

ersetzt.

 

§ 2

 

§ 3 wird wie folgt geändert:

 

§ 3

 

Bildung und Mitglieder des Jugendbeirats

(1) unverändert

(2) Es können alle Kinder und Jugendliche, die Einwohner der Stadt Remagen

und im Alter von 12 bis einschließlich 22 sind, stimmberechtigtes Mitglied

des Jugendbeirates sein.

(3) Nach Vollendung des 22. Lebensjahres können die Mitglieder an den

Sitzungen noch beratend teilnehmen, sie haben jedoch kein Stimmrecht

mehr.

 

(4) Stimmberechtigtes Mitglied wird man durch Teilnahme an 3

aufeinanderfolgenden Sitzungen des Jugendbeirates, seiner Ausschüsse

oder Projektgruppen. Die Mitgliedschaft beruht auf Freiwilligkeit und kann

jederzeit beendet werden.

(5) unverändert

(6) unverändert

 

§ 3

 

§ 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

 

(3) Der Jugendbeirat ist berechtigt, Ausschüsse und Projektgruppen zu

bilden.

 

§ 4

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

 

Remagen, den 10.07.2023

 

Björn Ingendahl

Bürgermeister

 


Sachverhalt:

 

Der Jugendbeirat hat in seiner Sitzung am 20.03.2023 eine Änderung der Satzung zur Einrichtung des Jugendbeirates thematisiert. So ist gewünscht, dass die Altersgrenze von 21 auf 22 Jahre erhöht wird, um länger von erfahrenen Mitgliedern profitieren zu können. Darüber hinaus soll die Aufnahme in den Jugendbeirat erleichtert werden, in dem hierfür nicht nur die Beiratssitzungen, sondern auch die Arbeitsgruppen- und Ausschusssitzungen zählen. Des Weiteren sollen Rechtschreibfehler in der Satzung korrigiert werden.

 

Es ergeht folgender