Sitzung: 27.06.2023 Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Bau-, Verkehrs-
und Umweltausschuss beschließt, das ursprünglich beschlossene Vorhaben der
Verpachtung der Dachflächen an die Bad Honnef AG aufzugeben und stattdessen die
eigenwirtschaftliche Nutzung der Dachflächen zu verfolgen. Die Verwaltung wird
mit der Einholung von Angeboten beauftragt.
Protokoll:
Bürgermeister Björn
Ingendahl führt aus, dass der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 05.10.2021
beschlossen hatte, drei Dachflächen an die Bad Honnef AG zu verpachten, damit
diese dort PV-Anlagen errichten könne. Die Stadt Remagen hätte diese dann zurück
mieten können, um somit als Betreiberin den Strom als Eigenverbrauch zu nutzen.
Die Zusammenarbeit mit
der Bad Honnef AG führte bis heute zu keinem Vertragsabschluss.
Zwischenzeitlich haben sich zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert:
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Erhöhung
der Einspeisevergütung (Anlagen mit Eigenversorgung bekommen
jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp
erhalten 8,2 Cent pro kWh, Anlagen ab 10 kWp erhalten 7,1 Cent pro kWh.)
·
Erhöhung
der Vergütung für Volleinspeisung: Anlagen bis 10 kWp erhalten
13,0 Cent pro kWh, Anlage ab 10 kWp erhalten 10,9 Cent pro kWp.
·
Anmeldung
von zwei Anlagen auf einem Dach möglich -
eine für Überschusseinspeisung und eine für Volleinspeisung. Dies macht für
viele eine Vollbelegung ihres Daches und eine Trennung für Eigenverbrauch- und
Volleinspeiseanlage interessant.
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Wechsel
zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch möglich.
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Abschaffung
EEG Umlage
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Abschaffung
der 70 % Regel: Vorher durften Anlagen ab 25 kWp nur bis zu 70% der
Leistung in das öffentliche Netz einspeisen.
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Vereinfachung
des Netzanschlusses (Digitalisiert und schneller)
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Regelungen
zur Begünstigung von Mieterstrom
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Erweiterte
Möglichkeiten bei denkmalgeschützten Gebäuden
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Wegfall
der Umsatzsteuer: Beim Kauf einer PV-Anlage entfällt die
Umsatzsteuersatz. Die Verrechnung der Umsatzsteuer mit dem Finanzamt entfällt
daher vollständig. Auf die vom Netzbetreiber ausgezahlte Einspeisevergütung
wird ebenfalls keine Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Daher
spreche vieles dafür, die PV-Anlagen nun selbst zu errichten und den Strom
selber zu verbrauchen und darüber hinaus produzierte Mengen einzuspeisen. In
Rede standen seinerzeit zunächst die Dachflächen der Mehrzweckhalle Unkelbach,
der Kindertagesstätte Oedingen und des Vereinsheims des SV Kripp.