Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss beschließt, das ursprünglich beschlossene Vorhaben der Verpachtung der Dachflächen an die Bad Honnef AG aufzugeben und stattdessen die eigenwirtschaftliche Nutzung der Dachflächen zu verfolgen. Die Verwaltung wird mit der Einholung von Angeboten beauftragt.

 


Protokoll:

Bürgermeister Björn Ingendahl führt aus, dass der Bau-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 05.10.2021 beschlossen hatte, drei Dachflächen an die Bad Honnef AG zu verpachten, damit diese dort PV-Anlagen errichten könne. Die Stadt Remagen hätte diese dann zurück mieten können, um somit als Betreiberin den Strom als Eigenverbrauch zu nutzen.

 

Die Zusammenarbeit mit der Bad Honnef AG führte bis heute zu keinem Vertragsabschluss. Zwischenzeitlich haben sich zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert:

 

·         Erhöhung der Einspeisevergütung (Anlagen mit Eigenversorgung bekommen jetzt höhere Vergütungssätze als feste Einspeisevergütung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh, Anlagen ab 10 kWp erhalten 7,1 Cent pro kWh.)

·         Erhöhung der Vergütung für Volleinspeisung: Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh, Anlage ab 10 kWp erhalten 10,9 Cent pro kWp.

·         Anmeldung von zwei Anlagen auf einem Dach möglich - eine für Überschusseinspeisung und eine für Volleinspeisung. Dies macht für viele eine Vollbelegung ihres Daches und eine Trennung für Eigenverbrauch- und Volleinspeiseanlage interessant. 

·         Wechsel zwischen Volleinspeisung und Eigenverbrauch möglich.

·         Abschaffung EEG Umlage

·         Abschaffung der 70 % Regel: Vorher durften Anlagen ab 25 kWp nur bis zu 70% der Leistung in das öffentliche Netz einspeisen.

·         Vereinfachung des Netzanschlusses (Digitalisiert und schneller)

·         Regelungen zur Begünstigung von Mieterstrom

·         Erweiterte Möglichkeiten bei denkmalgeschützten Gebäuden

·         Wegfall der Umsatzsteuer: Beim Kauf einer PV-Anlage entfällt die Umsatzsteuersatz. Die Verrechnung der Umsatzsteuer mit dem Finanzamt entfällt daher vollständig. Auf die vom Netzbetreiber ausgezahlte Einspeisevergütung wird ebenfalls keine Umsatzsteuer aufgeschlagen.

 

Daher spreche vieles dafür, die PV-Anlagen nun selbst zu errichten und den Strom selber zu verbrauchen und darüber hinaus produzierte Mengen einzuspeisen. In Rede standen seinerzeit zunächst die Dachflächen der Mehrzweckhalle Unkelbach, der Kindertagesstätte Oedingen und des Vereinsheims des SV Kripp.